Professorinnen ESF Plus - Erhöhung des Anteils von Frauen auf HAW-, DHBW- und KMH-Professuren (MWK)

  • Antragsfrist war bis 3. April 2024 - keine Antragstellung mehr möglich!
  • Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter “Unterlagen & Formulare”

Was wird gefördert?

  • Die Aufstiegschancen für Frauen in die Führungspositionen der Hochschulen, allen voran in Professuren, sollen erhöht werden.
  • Hochschulen sollen dabei unterstützt werden, qualifizierte Frauen außerhalb des Hochschulbereichs für eine Karriere als Professorin an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) und Kunst- und Musikhochschulen (KMH) zu gewinnen

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

  • schwerpunktmäßig sollen Frauen gefördert werden, die hauptberuflich außerhalb des Hochschulbereichs tätig sind
  • und die die Berufungsvoraussetzungen für eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) sowie an einer Kunst- und Musikhochschule (KMH) gemäß § 47 LHG (Landeshochschulgesetz) entweder bereits 4 erfüllen
  • oder diese spätestens im Laufe der Teilnahme an einem im Rahmen dieses Programmaufrufs geförderten Projekts erwerben

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antrags- und zuwendungsberechtigt sind – einzeln oder in Kooperation – die staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) sowie die staatlichen Kunst- und Musikhochschulen (KMH) in Baden-Württemberg
  • Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind nicht-staatliche Hochschulen sowie natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Welche Konditionen bietet die Förderlinie?

  • Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
  • Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
  • Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. 
    - ESF Plus Mittel: 40 %
    - Landesmittel (MWK): 30 %
    - Eigenmittel: 30 %
  • Projektlaufzeit: 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2028

Unterlagen und Formulare

Projektaufruf
Professorinnen ESF Plus - Erhöhung des Anteils von Frauen auf HAW-, DHBW- und KMH-Professuren (MWK)

Projektumsetzung

Wichtige Termine
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Umsetzung die Termine im Blick.
Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Folgende Punkte beachten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihrer ESF-Plus-Maßnahme.
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
So fordern Sie Mittel an.
Rundschreiben für die Träger
Informationen zur Umsetzung der ESF-Plus-Maßnahmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus
Nützliche Informationen zur Umsetzung der Querschnittsziele in ESF-Plus-Maßnahmen bietet Ihnen die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus (FAQT). Sie wird vom Bundesprogramm des ESF Plus beauftragt.

Haben Sie Fragen?

Kommen Sie gerne auf uns zu unter 
esf@sm.bwl.de

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