Margarete von Wrangell-Juniorprofessorinnen-Programm (MWK)

  • Ausschreibung vom 05.04.2023 erfolgt fortlaufend - eine Antragsstellung ist möglich!
  • Alle wichtigen Unterlagen zur Antragstellung und Umsetzung finden Sie auf der
    Webseite des Wissenschaftsministeriums
  • Eine Antragstellung erfolgt nur an das Wissenschaftsministerium (MWK)!

Was wird gefördert?

  • junge Post-Doktorandinnen/Wissenschaftlerinnen, deren Promotion bei Antragsstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
  • Förderung eines des Beschäftigungsverhältnisses (EG 13/EG 14 TV-L) für 3 Jahre
     

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

  • junge Postdoktorandinnen/junge Wissenschaftlerin, deren Promotion bei Antragsstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind alle Juniorprofessorinnen und Tenure-Track-Professorinnen nach § 51b LHG (W1 auf W3) an den staatlichen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen sowie der Kunst- und Musikhochschulen Baden-Württembergs aller Fachrichtungen, die sich in den ersten 18 Monaten nach Antritt ihrer Junior- bzw. Tenure-Track-Professur befinden (maßgeblich ist der Posteingang im MWK)

Welche Konditionen bietet die Förderlinie?

  • Vollzeit-Beschäftigung (EG 13/EG 14 TV-L) für drei Jahre
  • Förderfähig sind die dem Vorhaben zugeordneten Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
Projektaufruf
Margarete von Wrangell Juniorprofessorinnen-Programm (Webseite MWK)
Antragstellung erfolgt nur über das MWK!
Antragsformualar
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Antragstellung erfolgt nur über das MWK!

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