Margarete von Wrangell-Juniorprofessorinnen-Programm (MWK)
- Ausschreibung vom 05.04.2023 erfolgt fortlaufend - eine Antragsstellung ist möglich!
- Alle wichtigen Unterlagen zur Antragstellung und Umsetzung finden Sie auf der
Webseite des Wissenschaftsministeriums - Eine Antragstellung erfolgt nur an das Wissenschaftsministerium (MWK)!
Was wird gefördert?
- junge Post-Doktorandinnen/Wissenschaftlerinnen, deren Promotion bei Antragsstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
- Förderung eines des Beschäftigungsverhältnisses (EG 13/EG 14 TV-L) für 3 Jahre
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- junge Postdoktorandinnen/junge Wissenschaftlerin, deren Promotion bei Antragsstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind alle Juniorprofessorinnen und Tenure-Track-Professorinnen nach § 51b LHG (W1 auf W3) an den staatlichen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen sowie der Kunst- und Musikhochschulen Baden-Württembergs aller Fachrichtungen, die sich in den ersten 18 Monaten nach Antritt ihrer Junior- bzw. Tenure-Track-Professur befinden (maßgeblich ist der Posteingang im MWK)
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Vollzeit-Beschäftigung (EG 13/EG 14 TV-L) für drei Jahre
- Förderfähig sind die dem Vorhaben zugeordneten Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
Projektaufruf
Margarete von Wrangell Juniorprofessorinnen-Programm (Webseite MWK)
Antragstellung erfolgt nur über das MWK!
Antragstellung erfolgt nur über das MWK!
Antragsformualar
Margarete von Wrangell Juniorprofessorinnen-Programm (Webseite MWK)
Antragstellung erfolgt nur über das MWK!
Antragstellung erfolgt nur über das MWK!