Margarete von Wrangell Juniorprofessorinnen-Programm (MWK)
- Ausschreibung vom 05.04.2023 erfolgt fortlaufend - eine Antragsstellung ist möglich!
- Alle wichtigen Unterlagen zur Antragstellung und Umsetzung finden Sie auf der
Webseite des Wissenschaftsministeriums - Eine Antragstellung erfolgt nur über das Wissenschaftsministerium (MWK)!
Was wird gefördert?
- junge Post-Doktorandinnen/Wissenschaftlerinnen, deren Promotion bei Antragsstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
- Förderung eines des Beschäftigungsverhältnisses (EG 13/EG 14 TV-L) für 3 Jahre
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- junge Postdoktorandinnen/junge Wissenschaftlerin, deren Promotion bei Antragsstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind alle Juniorprofessorinnen und Tenure-Track-Professorinnen nach § 51b LHG (W1 auf W3) an den staatlichen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen sowie der Kunst- und Musikhochschulen Baden-Württembergs aller Fachrichtungen, die sich in den ersten 18 Monaten nach Antritt ihrer Junior- bzw. Tenure-Track-Professur befinden (maßgeblich ist der Posteingang im MWK)
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Vollzeit-Beschäftigung (EG 13/EG 14 TV-L) für drei Jahre
- Förderfähig sind die dem Vorhaben zugeordneten Personalausgaben
- Alle notwendigen Informationen finden Sie dann im Projektaufruf.
Projektaufruf
Margarete von Wrangell Juniorprofessorinnen-Programm (MWK)
ACHTUNG: Antragstellung erfolgt nur über das MWK!
ACHTUNG: Antragstellung erfolgt nur über das MWK!
Antragsformular
Margarete von Wrangell Juniorprofessorinnen-Programm (MWK)
ACHTUNG: Antragstellung erfolgt nur über das MWK!
ACHTUNG: Antragstellung erfolgt nur über das MWK!
Wichtige Termine
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Umsetzung die Termine im Blick.
Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Folgende Punkte beachten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihrer ESF-Plus-Maßnahme.
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
So fordern Sie Mittel an.
Rundschreiben für die Träger
Informationen zur Umsetzung der ESF-Plus-Maßnahmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus
Nützliche Informationen zur Umsetzung der Querschnittsziele in ESF-Plus-Maßnahmen bietet Ihnen die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus (FAQT). Sie wird vom Bundesprogramm des ESF Plus beauftragt.
Haben Sie Fragen?
Kommen Sie gerne auf uns zu unter
esf@sm.bwl.de

