Qualifizierungen-ESF Plus Projekte/Programme managen
Hier finden Sie die Informationen zum o.g. Einzelaufruf sowie die allgemeinen Informationen im dazugehörigen Rahmenaufruf.
- Antragsfrist war 6. Oktober 2021 - eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich!
- Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter “Unterlagen und Formulare”
Was bietet die Förderlinie?
- Förderung von vielfältigen Unterstützungsangeboten (Schulungen, Workshops etc.) für Antragstellende, ESF-Träger sowie sonstige Mitarbeitende von an der ESF-Umsetzung Beteiligten.
- Vermittlung der notwendigen Kompetenzen in der Anwendung der Regelungen des ESF-Plus in Baden-Württemberg für eine ordnungsgemäße und fehlerfreie Umsetzung von Projekten und Förderprogrammen.
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- Organisationen/Einrichtungen mit umfassenden Erfahrungen mit der ESF-Umsetzung in Baden-Württemberg
- mit Hilfe flexibler Schulungen von potenziellen Antragstellende bzw. Trägern, auch mit innovativen digitalen Angeboten
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften
- Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Rahmenaufruf)
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
- Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus.
- Projektlaufzeit: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 bzw. bis 31. Dezember 2026*
- * Die Förderlinie wurde 2024 für den bestehenden Projektträger um 2 Jahre verlängert (01.01.2025 bis 31.12.2026)
Unterlagen und Formulare
Projektumsetzung
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