Regionale Förderung durch die regionalen Arbeitskreise 2026
- Jeder der 41 regionalen Arbeitskreise der Stadt-/Landkreise veröffentlicht im Rahmen seines ESF-Plus-Budgets einen eigenen Förderaufruf und die dazugehörige Arbeitsmarktstrategie auf der entsprechenden Webseite.
- Antragsfrist für ein- bzw. zweijährige Projekte (Förderung für das Jahr 2027 und ggf. 2028): 1. Juni 2026
- Alle wichtigen Unterlagen zur Antragstellung (Antragsunterlagen) und Umsetzung finden Sie hier unter “Formulare & Unterlagen”
Was wird gefördert?
- Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind
- Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen
- benachteiligte Schülerinnen und Schüler (ab Klasse 5), die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind sowie marginalisierte, ausbildungsferne junge Menschen
- benachteiligte Zielgruppen außerhalb des SGB-Leistungsbezugs, die von Armut und/oder Ausgrenzung bedroht sind
(Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen, Gewalterfahrungen oder in prekären Familien- oder Wohnverhältnissen)
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
- Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf).
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
- Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus.
- Projektlaufzeit: i.d.R. einjährig bzw. und/oder zweijährig
aktuell: 01.01.2027 bis 31.12.2027 oder 2-jährig: 01.01.2027 bis 31.12.2028
Wie funktioniert die Antragstellung?
- Träger aus den jeweiligen Stadt- und Landkreisen informieren sich bei ihrem zuständigen regionalen Arbeitskreis über die Modalitäten des Förderaufrufs.
- Die Antragsstellung erfolgt nur noch über das Antragsportal ELAN.
- Die Antragsunterlagen finden Sie hier unter “Unterlagen & Formulare” oder auch im Antragsportal ELAN.
- Das genaue Vorgehen zur Antragsstellung entnehmen Sie bitte dem Tabellenblatt Seite „Vorgehen zur elektronischen Antragseinreichung (ELAN)” in der Antragsvorlage (Projektantrag).
- Bitte reichen Sie Ihren Antrag digital bis zur Antragsfrist 1. Juni 2026 vollständig ein über das Antragsportal ELAN
Unterlagen und Formulare
Jeder der 41 regionalen Arbeitskreise veröffentlicht individuell seinen regionalen Projektaufruf für regionale Projektanträge auf seiner Webseite.
Hier finden Sie die entsprechenden Antragsunterlagen, die für alle Antragstellende von regionalen Projektanträgen gelten sowie weiterführenden Informationen zur Projektumsetzung.
Projektumsetzung
Haben Sie Fragen?
Kommen Sie gerne auf uns zu unter:
esf(at)sm.bwl.de

