Starke Kinder ESF Plus - Maßnahmen gegen Jugendarmut
- Antragsfrist war bis 31. Mai 2022 - eine Antragstellung ist nicht mehr möglich!
- alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter “Unterlagen & Formulare”
Was wird gefördert?
- konkrete Angebote, die dazu beitragen, die Möglichkeiten der sozialen Teilhabe von armutsgefährdeten Kindern und Jugendlichen zu erhöhen und gute und gleiche Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen
- Damit Maßnahmen, die im Rahmen des Förderaufrufs „Starke Kinder ESF Plus – Maßnahmen gegen Jugendarmut“ Teil dieses Ansatzes sind, müssen Antragstellende mit ihrer Konzeption an einem bestehenden Standort der „Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg“ andocken oder mit einem solchen intensiv zusammenarbeiten
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- benachteiligte Kinder und Jugendliche ab der schulischen Jahrgangsstufe 5 und unter 18 Jahren, die von gesellschaftlicher Marginalisierung und Armut bedroht sind
- ausnahmsweise auch junge Menschen bis zu 25 Jahren
- im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes ist es möglich, die erwachsenen Familienmitglieder, insbesondere aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften, mit einzubeziehen
- Es ist darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, Kinder und Jugendliche aus Alleinerziehenden-Haushalten, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften sowie Kinder und Jugendliche aus kinderreichen Paarfamilien in angemessenem Umfang beteiligt werden.
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften
- Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
- Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt.
Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus. - Projektlaufzeit: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025
Unterlagen und Formulare
Projektaufruf
Starke Kinder ESF Plus – Maßnahmen gegen Jugendarmut
Formulare & Merkblatt zur Antragstellung
Bürgergeld-Pauschale, Kofinanzierungsbestätigung
Projektumsetzung
Wichtige Termine
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Umsetzung die Termine im Blick.
Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Folgende Punkte beachten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihrer ESF-Plus-Maßnahme.
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
So fordern Sie Mittel an.
Rundschreiben für die Träger
Informationen zur Umsetzung der ESF-Plus-Maßnahmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus
Nützliche Informationen zur Umsetzung der Querschnittsziele in ESF-Plus-Maßnahmen bietet Ihnen die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus (FAQT). Sie wird vom Bundesprogramm des ESF Plus beauftragt.
Haben Sie Fragen?
Kommen Sie gerne auf uns zu unter
esf@sm.bwl.de