Starke Kinder ESF Plus - Maßnahmen gegen Jugendarmut
- Antragsfrist war bis 31. Mai 2022 - eine Antragstellung ist nicht mehr möglich!
- alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter “Unterlagen & Formulare”
Was wird gefördert?
- konkrete Angebote, die dazu beitragen, die Möglichkeiten der sozialen Teilhabe von armutsgefährdeten Kindern und Jugendlichen zu erhöhen und gute und gleiche Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen
- Damit Maßnahmen, die im Rahmen des Förderaufrufs „Starke Kinder ESF Plus – Maßnahmen gegen Jugendarmut“ Teil dieses Ansatzes sind, müssen Antragstellende mit ihrer Konzeption an einem bestehenden Standort der „Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg“ andocken oder mit einem solchen intensiv zusammenarbeiten
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- benachteiligte Kinder und Jugendliche ab der schulischen Jahrgangsstufe 5 und unter 18 Jahren, die von gesellschaftlicher Marginalisierung und Armut bedroht sind
- ausnahmsweise auch junge Menschen bis zu 25 Jahren
- im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes ist es möglich, die erwachsenen Familienmitglieder, insbesondere aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften, mit einzubeziehen
- Es ist darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, Kinder und Jugendliche aus Alleinerziehenden-Haushalten, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften sowie Kinder und Jugendliche aus kinderreichen Paarfamilien in angemessenem Umfang beteiligt werden.
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften
- Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
- Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt.
Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus. - Projektlaufzeit: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025
Unterlagen und Formulare
Projektumsetzung
Haben Sie Fragen?
Kommen Sie gerne auf uns zu unter:
esf(at)sm.bwl.de

