Starke Kinder ESF Plus - Maßnahmen gegen Jugendarmut 2025

  • Antragsfrist ist 22. August 2025
  • Wichtige Information:
    Ab März 2025 ist im Förderbereich Arbeit & Soziales eine Antragstellung über der sog. ‚ELAN’ (elektronisches Antragsformular) nicht mehr möglich. Für jeden Förderaufruf werden entsprechende neue Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt: Antragsformular (Excel) und Anlage Projektbeschreibung (Word).
  • Alle wichtigen Unterlagen zur Antragstellung und Umsetzung sowie den Förderaufruf finden Sie unter „Unterlagen und Formulare

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen, um Jugendarmut wirksam zu bekämpfen
  • konkrete Angebote zur Verbesserung der Möglichkeiten der sozialen Teilhabe von armutsgefährdeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Stabilisierung der individuellen Lebenssituation im familialen, sozialräumlichen und insbesondere im schulischen und beruflichen Kontext und Erarbeitung von individuellen armutsvermeidenden Perspektiven
  • Aufbau der Angebote auf den bestehenden Strukturen eines Standorts der „Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg“  und verpflichtende Zusammenarbeit mit einem bestehenden Präventionsnetzwerk
  • Flächendeckende Ausbreitung eines konkreten Angebots, insbesondere im Kontext Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf, im Kreisgebiet (mit mind. 3 Standorten)

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

  • benachteiligte Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die von gesellschaftlicher Marginalisierung und Armut bedroht sind
  • in Ausnahmen auch junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren
  • im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes ist es möglich die erwachsenen Familienmitglieder, insbesondere aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften, mit einzubeziehen.
  • angemessene Beteiligung von Jugendlichen und junge Erwachsenen mit Einwanderungsgeschichte, Jugendliche aus Alleinerziehendenhaushalten, Jugendliche und junge Erwachsene in SGB II-Bedarfsgemeinschaften sowie Jugendliche aus kinderreichen Paarfamilien

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
  • Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.

Welche Konditionen bietet die Förderlinie?

  • Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
  • Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten (Sachkosten) des Projekts gewährt (sog. Restkostenpauschale).
  • Die Projektförderung erfolgt im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus, zudem stehen Landes(kofinanzierungs)mittel zur Verfügung.
  • Projektlaufzeit: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028

Unterlagen und Formulare

Hier finden Sie die neuen Unterlagen für die Antragsstellung.
Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: ESF(at)sm.bwl.de 

Einreichung der Antragsunterlagen

Wie auch im Projektaufruf beschrieben, drucken Sie bitte Ihre gesamten Antragsunterlagen (auch alle Registerblätter des Excel-Antrags) aus, unterschreiben die entsprechenden Seiten und schicken die Unterlagen - mit allen vorgeschriebenen Anlagen wie z.B. Projektbeschreibung - in Papierform und per Post an die L-Bank in Karlsruhe.

Förderaufruf
Maßnahmen gegen Jugendarmut 2025
Formulare & Merkblatt zur Antragstellung
Bürgergeld-Pauschale, Kofinanzierungsbestätigung

Projektumsetzung

Wichtige Termine
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Umsetzung die Termine im Blick.
Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Folgende Punkte beachten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihrer ESF-Plus-Maßnahme.
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
So fordern Sie Mittel an.
Rundschreiben für die Träger
Informationen zur Umsetzung der ESF-Plus-Maßnahmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus
Nützliche Informationen zur Umsetzung der Querschnittsziele in ESF-Plus-Maßnahmen bietet Ihnen die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus (FAQT). Sie wird vom Bundesprogramm des ESF Plus beauftragt.

Haben Sie Fragen?

Kommen Sie gerne auf uns zu unter:
esf(at)sm.bwl.de 

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Teilnahmedaten erheben
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Publizität
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Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
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Rundschreiben für die Träger
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus
Nützliche Informationen zur Umsetzung der Querschnittsziele in ESF-Plus-Maßnahmen bietet Ihnen die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus (FAQT). Sie wird vom Bundesprogramm des ESF Plus beauftragt.

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