Starke Kinder ESF Plus - Maßnahmen gegen Jugendarmut 2025
- Antragsfrist ist 22. August 2025
- Wichtige Information:
Ab März 2025 ist im Förderbereich Arbeit & Soziales eine Antragstellung über der sog. ‚ELAN’ (elektronisches Antragsformular) nicht mehr möglich. Für jeden Förderaufruf werden entsprechende neue Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt: Antragsformular (Excel) und Anlage Projektbeschreibung (Word). - Alle wichtigen Unterlagen zur Antragstellung und Umsetzung sowie den Förderaufruf finden Sie unter „Unterlagen und Formulare”
Was wird gefördert?
- Maßnahmen, um Jugendarmut wirksam zu bekämpfen
- konkrete Angebote zur Verbesserung der Möglichkeiten der sozialen Teilhabe von armutsgefährdeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Stabilisierung der individuellen Lebenssituation im familialen, sozialräumlichen und insbesondere im schulischen und beruflichen Kontext und Erarbeitung von individuellen armutsvermeidenden Perspektiven
- Aufbau der Angebote auf den bestehenden Strukturen eines Standorts der „Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg“ und verpflichtende Zusammenarbeit mit einem bestehenden Präventionsnetzwerk
- Flächendeckende Ausbreitung eines konkreten Angebots, insbesondere im Kontext Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf, im Kreisgebiet (mit mind. 3 Standorten)
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- benachteiligte Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die von gesellschaftlicher Marginalisierung und Armut bedroht sind
- in Ausnahmen auch junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren
- im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes ist es möglich die erwachsenen Familienmitglieder, insbesondere aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften, mit einzubeziehen.
- angemessene Beteiligung von Jugendlichen und junge Erwachsenen mit Einwanderungsgeschichte, Jugendliche aus Alleinerziehendenhaushalten, Jugendliche und junge Erwachsene in SGB II-Bedarfsgemeinschaften sowie Jugendliche aus kinderreichen Paarfamilien
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
- Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten (Sachkosten) des Projekts gewährt (sog. Restkostenpauschale).
- Die Projektförderung erfolgt im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus, zudem stehen Landes(kofinanzierungs)mittel zur Verfügung.
- Projektlaufzeit: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028
Unterlagen und Formulare
Hier finden Sie die neuen Unterlagen für die Antragsstellung.
Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: ESF(at)sm.bwl.de
Einreichung der Antragsunterlagen
Wie auch im Projektaufruf beschrieben, drucken Sie bitte Ihre gesamten Antragsunterlagen (auch alle Registerblätter des Excel-Antrags) aus, unterschreiben die entsprechenden Seiten und schicken die Unterlagen - mit allen vorgeschriebenen Anlagen wie z.B. Projektbeschreibung - in Papierform und per Post an die L-Bank in Karlsruhe.
Projektumsetzung
Haben Sie Fragen?
Kommen Sie gerne auf uns zu unter:
esf(at)sm.bwl.de
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esf(at)sm.bwl.de

