Teilzeitausbildung für Alleinerziehende, Mütter mit Kindern in Bedarfsgemeinschaften und Pflegende
Hier finden Sie die Informationen zum o.g. Einzelaufruf sowie die allgemeinen Informationen im dazugehörigen Rahmenaufruf.
- Antragsfrist war bis 6. Oktober 2021 - eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich!
- alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter “Unterlagen und Formulare”
Was wird gefördert?
- Durch eine berufliche Ausbildung - in Teilzeit - soll die Unterstützung von Teilhabe, Beschäftigung und wirtschaftliche Eigenständigkeit erreicht werden.
- Den Teilnehmenden soll die Möglichkeit eröffnet werden, trotz Familienpflichten durch gezielte Förderung einen Berufsabschluss zu erwerben.
- Bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung soll eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf während der Ausbildungszeit gewährleisten.
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- Alleinerziehende oder Pflegende bzw. Mütter mit Kindern in vergleichbarer Situation, z. B. in einer Bedarfsgemeinschaft
- insbesondere Personen, die aufgrund ihrer Familienpflichten voraussichtlich keine reguläre Vollzeitausbildung/-umschulung absolvieren können
- wegen ihrer besonderen Lebenslage bereits eine oder mehrere Ausbildungen abgebrochen haben
- die nach einer Phase der Arbeitslosigkeit, der Nichterwerbstätigkeit oder ungelernter Berufstätigkeit eine Ausbildung/Umschulung beginnen oder eine unterbrochene Ausbildung abschließen wollen
- auch Personen, die familiäre Pflegeaufgaben erfüllen
- auch Personen mit ausländischer Herkunft
- vorrangig sollen langzeitleistungsbeziehende Personen aus dem Rechtskreis SGB II in die Projekte aufgenommen werden
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
- Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Rahmenaufruf)
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
- Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus.
- Projektlaufzeit: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 bzw. bis 31.12.2025*
- * Die Förderlinie wurde 2024 für alle bestehenden Projektträger um 1 Jahr verlängert (01.01. bis 31.12.2025)
Unterlagen und Formulare
Projektumsetzung
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