Teilzeitausbildung für Alleinerziehende, Mütter mit Kindern in Bedarfsgemeinschaften und Pflegende

Hier finden Sie die Informationen zum o.g. Einzelaufruf sowie die allgemeinen Informationen im dazugehörigen Rahmenaufruf.

  • Antragsfrist war bis 6. Oktober 2021 - eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich!
  • alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter “Unterlagen und Formulare”

Was wird gefördert?

  • Durch eine berufliche Ausbildung - in Teilzeit - soll die Unterstützung von Teilhabe, Beschäftigung und wirtschaftliche Eigenständigkeit erreicht werden.
  • Den Teilnehmenden soll die Möglichkeit eröffnet werden, trotz Familienpflichten durch gezielte Förderung einen Berufsabschluss zu erwerben.
  • Bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung soll eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf während der Ausbildungszeit gewährleisten.

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

  • Alleinerziehende oder Pflegende bzw. Mütter mit Kindern in vergleichbarer Situation, z. B. in einer Bedarfsgemeinschaft
  • insbesondere Personen, die aufgrund ihrer Familienpflichten voraussichtlich keine reguläre Vollzeitausbildung/-umschulung absolvieren können
  • wegen ihrer besonderen Lebenslage bereits eine oder mehrere Ausbildungen abgebrochen haben
  • die nach einer Phase der Arbeitslosigkeit, der Nichterwerbstätigkeit oder ungelernter Berufstätigkeit eine Ausbildung/Umschulung beginnen oder eine unterbrochene Ausbildung abschließen wollen
  • auch Personen, die familiäre Pflegeaufgaben erfüllen
  • auch Personen mit ausländischer Herkunft
  • vorrangig sollen langzeitleistungsbeziehende Personen aus dem Rechtskreis SGB II in die Projekte aufgenommen werden

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
  • Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.

Welche Konditionen bietet die Förderlinie?

  • Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Rahmenaufruf)
  • Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
  • Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus.
  • Projektlaufzeit: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 bzw. bis 31.12.2025*
  • * Die Förderlinie wurde 2024 für alle bestehenden Projektträger um 1 Jahr verlängert (01.01. bis 31.12.2025) 

Unterlagen und Formulare

Rahmenaufruf
Allgemeine Informationen für die Einzelaufrufe
Einzelaufruf
Teilzeitausbildung für Alleinerziehende, Mütter mit Kindern in Bedarfsgemeinschaften und Pflegende (SM TZA ESF+)
Formulare & Merkblatt zur Antragstellung
Bürgergeld-Pauschale, Kofinanzierungsbestätigung

Projektumsetzung

Wichtige Termine
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Umsetzung die Termine im Blick.
Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Folgende Punkte beachten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihrer ESF-Plus-Maßnahme.
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
So fordern Sie Mittel an.
Rundschreiben für die Träger
Informationen zur Umsetzung der ESF-Plus-Maßnahmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Schulungsangebote für Projektträger
EPM+ (ESF Plus-Projekte managen - Erfolg sichern) bietet praxisnahe Schulungen, Arbeitshilfen und eine Hotline für Projektträger im ESF Plus in Baden-Württemberg an. Die Themen reichen von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. EPM+ ist ein Projekt des ESF Plus in Baden-Württemberg.
Praxishilfe Barrierefreiheit
Hier finden Sie Hinweise zur Verbesserung der Zugänglichkeit von ESF-Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen (aktualisiert 2022).
Materialsammlung zur Praxishilfe Barrierefreiheit
Diese Materialsammlung ergänzt die Praxishilfe Barrierefreiheit. Sie bietet einen Überblick zur Prüfung und Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in Ihrem ESF-Projekt (aktualisiert 2022).
Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus
Nützliche Informationen zur Umsetzung der Querschnittsziele in ESF-Plus-Maßnahmen bietet Ihnen die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus (FAQT). Sie wird vom Bundesprogramm des ESF Plus beauftragt.
Praxishilfen zu Querschnittszielen
Nützliche Informationen, Praxishilfen und Hinweise zu den Querschnittszielen im ESF Plus finden Sie hier.

Haben Sie Fragen?

Kommen Sie gerne auf uns zu unter 
esf@sm.bwl.de

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