Teilzeitausbildung für Alleinerziehende, Mütter mit Kindern in Bedarfsgemeinschaften und Pflegende
- Antragsfrist 21. Juli 2025
- Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung sowie den Förderaufruf finden Sie unter „Unterlagen und Formulare”
Was wird gefördert?
- Durch eine berufliche Ausbildung - in Teilzeit - soll die Unterstützung von Teilhabe, Beschäftigung und wirtschaftliche Eigenständigkeit erreicht werden.
- Den Teilnehmenden soll die Möglichkeit eröffnet werden, trotz Familienpflichten und ggf. anderen Hemmnissen durch gezielte Förderung einen Berufsabschluss zu erwerben.
- Bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung soll die Teilnehmenden - mit Blick auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf - in eine Teilzeit-Ausbildung führen.
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- Alleinerziehende oder Pflegende bzw. Mütter mit Kindern in vergleichbarer Situation, z. B. in einer Bedarfsgemeinschaft
- insbesondere Personen,
- die aufgrund ihrer Familienpflichten voraussichtlich keine reguläre Vollzeitausbildung/-umschulung absolvieren können
- die wegen ihrer besonderen Lebenslage bereits eine oder mehrere Ausbildungen abgebrochen haben
- die nach einer Phase der Arbeitslosigkeit, der Nichterwerbstätigkeit oder ungelernter Berufstätigkeit eine Ausbildung/Umschulung beginnen oder eine unterbrochene Ausbildung abschließen wollen - auch Personen, die familiäre Pflegeaufgaben erfüllen
- auch Personen mit ausländischer Herkunft
- vorrangig sollen langzeitleistungsbeziehende Personen aus dem Rechtskreis SGB II in die Projekte aufgenommen werden
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
- Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten (Sachkosten) des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
- Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus.
- Projektlaufzeit: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028
Unterlagen und Formulare
Projektumsetzung
Haben Sie Fragen?
Kommen Sie gerne auf uns zu unter:
esf(at)sm.bwl.de
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