Teilzeitausbildung für Alleinerziehende, Mütter mit Kindern in Bedarfsgemeinschaften und Pflegende

  • Antragsfrist ist 21. Juli 2025
  • Wichtige Information:
    Ab März 2025 ist im Förderbereich Arbeit & Soziales eine Antragstellung über der sog. ‚ELAN’ (elektronisches Antragsformular) nicht mehr möglich. Für jeden Förderaufruf werden entsprechende neue Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt: Antragsformular (Excel) und Anlage Projektbeschreibung (Word).
  • Alle wichtigen Unterlagen zur Antragstellung und Umsetzung sowie den Förderaufruf finden Sie unter „Unterlagen und Formulare

Was wird gefördert?

  • Durch eine berufliche Ausbildung - in Teilzeit - soll die Unterstützung von Teilhabe, Beschäftigung und wirtschaftliche Eigenständigkeit erreicht werden.
  • Den Teilnehmenden soll die Möglichkeit eröffnet werden, trotz Familienpflichten und ggf. anderen Hemmnissen durch gezielte Förderung einen Berufsabschluss zu erwerben.
  • Bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung soll die Teilnehmenden - mit Blick auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf - in eine Teilzeit-Ausbildung führen.

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

  • Alleinerziehende oder Pflegende bzw. Mütter mit Kindern in vergleichbarer Situation, z. B. in einer Bedarfsgemeinschaft
  • insbesondere Personen, 
    - die aufgrund ihrer Familienpflichten voraussichtlich keine reguläre Vollzeitausbildung/-umschulung absolvieren können
    - die wegen ihrer besonderen Lebenslage bereits eine oder mehrere Ausbildungen abgebrochen haben
    - die nach einer Phase der Arbeitslosigkeit, der Nichterwerbstätigkeit oder ungelernter Berufstätigkeit eine Ausbildung/Umschulung beginnen oder eine unterbrochene Ausbildung abschließen wollen
  • auch Personen, die familiäre Pflegeaufgaben erfüllen
  • auch Personen mit ausländischer Herkunft
  • vorrangig sollen langzeitleistungsbeziehende Personen aus dem Rechtskreis SGB II in die Projekte aufgenommen werden

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
  • Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.

Welche Konditionen bietet die Förderlinie?

  • Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
  • Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten (Sachkosten) des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
  • Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus.
  • Projektlaufzeit: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028

Unterlagen und Formulare

Hier finden Sie die neuen Unterlagen für die Antragsstellung.
Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: ESF(at)sm.bwl.de 

Einreichung der Antragsunterlagen

Wie auch im Projektaufruf beschrieben, drucken Sie bitte Ihre gesamten Antragsunterlagen (auch alle Registerblätter des Excel-Antrags) aus, unterschreiben die entsprechenden Seiten und schicken die Unterlagen - mit allen vorgeschriebenen Anlagen wie z.B. Projektbeschreibung - in Papierform und per Post an die L-Bank in Karlsruhe.

Förderaufruf
Teilzeitausbildung 2025
Projektantrag
Antragsformular Teilzeitausbildung 2025
Projektbeschreibung
Anlage zum Projektantrag Teilzeitausbildung
Formulare & Merkblatt zur Antragstellung
Bürgergeld-Pauschale, Kofinanzierungsbestätigung

Projektumsetzung

Wichtige Termine
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Umsetzung die Termine im Blick.
Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Folgende Punkte beachten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihrer ESF-Plus-Maßnahme.
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
So fordern Sie Mittel an.
Rundschreiben für die Träger
Informationen zur Umsetzung der ESF-Plus-Maßnahmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus
Nützliche Informationen zur Umsetzung der Querschnittsziele in ESF-Plus-Maßnahmen bietet Ihnen die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus (FAQT). Sie wird vom Bundesprogramm des ESF Plus beauftragt.

Haben Sie Fragen?

Kommen Sie gerne auf uns zu unter 
esf@sm.bwl.de

Wichtige Termine
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Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Folgende Punkte beachten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihrer ESF-Plus-Maßnahme.
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
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Rundschreiben für die Träger
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus
Nützliche Informationen zur Umsetzung der Querschnittsziele in ESF-Plus-Maßnahmen bietet Ihnen die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus (FAQT). Sie wird vom Bundesprogramm des ESF Plus beauftragt.

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