Wissenschaftliche Weiterbildung 2028: Fachkräfte in Zukunftsthemen qualifizieren und neue Bedarfe identifizieren (MWK)
- Antragsfrist war bis 26. Auguste 2024 - keine Antragstellung mehr möglich!
- Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter “Unterlagen & Formulare”
Was wird gefördert (Zielgruppe)?
- es werden sogenannte Weiterbildungs-Botschafterinnen und -Botschafter an Hochschulen gefördert. Diese sollen in Zusammenarbeit mit der Hochschule neue Weiterbildungsangebote konzipieren und umsetzen, sich mit örtlichen Organisationen/Unternehmen vernetzen und neue Weiterbildungsbedarfe identifizieren.
- Zielgruppe der Förderung sind insbesondere Erwerbstätige, die mit den Weiterbildungsangeboten nach- und weiterqualifiziert wollen. Zugang zu den Angeboten erhalten Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums oder erfahrene Fach- und Führungskräfte durch Nachweis der erforderlichen Eignung im Beruf (siehe § 59 Abs. 3 LHG)
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Verbundprojekte mit weiteren staatlichen Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg. sind möglich.
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
- Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung (Projektförderung) gewährt.
- 40 % ESF-Plus-Mittel Projektlaufzeit: 1. März 2025 bis 30. Juni 2028
Unterlagen und Formulare
Projektumsetzung
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