Wissenschaftliche Weiterbildung 2028: Fachkräfte in Zukunftsthemen qualifizieren und neue Bedarfe identifizieren (MWK)

  • Antragsfrist war bis 26. Auguste 2024 - keine Antragstellung mehr möglich!
  • Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter “Unterlagen & Formulare”

Was wird gefördert (Zielgruppe)?

  • es werden sogenannte Weiterbildungs-Botschafterinnen und -Botschafter an Hochschulen gefördert. Diese sollen in Zusammenarbeit mit der Hochschule neue Weiterbildungsangebote konzipieren und umsetzen, sich mit örtlichen Organisationen/Unternehmen vernetzen und neue Weiterbildungsbedarfe identifizieren.
  • Zielgruppe der Förderung sind insbesondere Erwerbstätige, die mit den Weiterbildungsangeboten nach- und weiterqualifiziert wollen. Zugang zu den Angeboten erhalten Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums oder erfahrene Fach- und Führungskräfte durch Nachweis der erforderlichen Eignung im Beruf (siehe § 59 Abs. 3 LHG)

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg. 
    Verbundprojekte mit weiteren staatlichen Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg. sind möglich.

Welche Konditionen bietet die Förderlinie?

  • Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
  • Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
  • Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung (Projektförderung) gewährt. 
    - 40 % ESF-Plus-Mittel
  • Projektlaufzeit: 1. März 2025 bis 30. Juni 2028

     

Unterlagen und Formulare

Projektaufruf
Wissenschaftliche Weiterbildung 2028: Fachkräfte in Zukunftsthemen qualifizieren und neue Bedarfe identifizieren (MWK)

Projektumsetzung

Wichtige Termine
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Umsetzung die Termine im Blick.
Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Folgende Punkte beachten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihrer ESF-Plus-Maßnahme.
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
So fordern Sie Mittel an.
Rundschreiben für die Träger
Informationen zur Umsetzung der ESF-Plus-Maßnahmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus
Nützliche Informationen zur Umsetzung der Querschnittsziele in ESF-Plus-Maßnahmen bietet Ihnen die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus (FAQT). Sie wird vom Bundesprogramm des ESF Plus beauftragt.

Haben Sie Fragen?

Kommen Sie gerne auf uns zu unter 
esf@sm.bwl.de

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