Förderprogramm Fachkurse
Sie möchten sich beruflich weiterbilden?
Für Sie könnte das ESF-Plus-Förderprogramm Fachkurse in Frage kommen.
Was wird gefördert?
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bezuschusst aus Mitteln der Europäischen Union die Teilnahmegebühren von ESF-Fachkursen.
ESF-Fachkurse sind überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung.
- Inhalt: Die Kurse zielen darauf ab, die fachliche Qualifikation zu verbessern. Durch ESF-Fachkurse erwerben, erhalten oder erweitern die Teilnehmenden ihre beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen.
- Dauer: Weiterbildungslehrgänge von 8 bis 160 Unterrichtseinheiten. Der Kurs muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
- Zuschnitt: überbetriebliche Kurse (keine einzelbetriebliche Förderung)
- Maximale Kursgebühr: 6.000 Euro ohne Mehrwertsteuer (pro Fachkurs und Teilnehmenden)
- Nicht gefördert werden unter anderem Ausbildungen, Studiengänge, Fernlehrgänge (Details siehe unten stehendes Merkblatt).
Wer wird gefördert?
- Die Fachkursförderung unterstützt Beschäftigte, Unternehmer/innen einschließlich Freiberufler/innen, Gründungswillige und Wiedereinsteiger/innen, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten.
- Die Förderung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens.
- Nicht gefördert werden u.a. Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).
- Die Kursveranstalter prüfen die Zugehörigkeit zu einer förderfähigen Zielgruppe über die Zielgruppenabfrage.
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Der Zuschusssatz der ESF-Fachkursförderung liegt i. d. R. bei 30 %. Das heißt, der Kursveranstalter reduziert die Kursgebühr der Teilnehmenden um 30 %.
- Einen Zuschusssatz in Höhe von 70 % erhalten Teilnehmende, die 55 Jahre oder älter sind.
- Sofern Teilnehmende keinen Berufsabschluss haben, liegt ihr Zuschusssatz ebenfalls bei 70 %.
- Die Voraussetzungen für die Gewährung eines erhöhten Zuschusssatzes sind über eine Selbsterklärung der Teilnehmenden (z. B. in der Zielgruppenabfrage) oder einen sonstigen geeigneten Nachweis zu dokumentieren.
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind öffentliche und private Weiterbildungsträger, die mit ihrem beruflichen Weiterbildungsangebot schon mindestens 3 Jahre am Markt sind. (Details siehe unten stehendes Merkblatt)
Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind:
- Weiterbildungsträger, die Produkte herstellen, vertreiben oder vermarkten und deren Anwendung schulen,
- öffentliche, private und kirchliche Hochschulen mit oder ohne staatliche Anerkennung sowie deren rechtlich unselbstständigen Institute und sonstigen rechtlich unselbständigen Einrichtungen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
- Kursveranstalter stellen für ihre Kurse rechtzeitig vor Kursbeginn bei der L-Bank einen Förderantrag.
- Der Antrag ist bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einzureichen.
- Eine Antragstellung in Jahrestranchen wird begrüßt. Für Jahresanträge wird ein Zeitraum vom 1. September eines Jahres bis 31. August des Folgejahres (Kursbeginn) empfohlen.
- Die L-Bank entscheidet über die Förderfähigkeit der Kurse. Bewilligt die L-Bank den ESF-Plus-Zuschuss, so reicht der Kursveranstalter die Förderung an die förderfähigen Kursteilnehmer/innen weiter, indem er die Teilnahmegebühr reduziert. Der Kursveranstalter prüft daher bei den Teilnehmenden, ob sie zur Zielgruppe der Fachkursförderung gehören.
- Zu den Details der Antragstellung siehe unten stehendes Merkblatt.
Wie funktioniert der Mittelabruf?
- In der Rubrik „Unterlagen und Formulare“ auf dieser Seite finden Sie den Excel-Vordruck „Verwendungsnachweis“.
- Über diese ausgefüllte Vorlage können Sie einen Zwischenverwendungsnachweis oder einen Schlussverwendungsnachweis über das ZuMa-Portal der L-Bank einreichen.
Unterlagen und Formulare
Rundschreiben für Fachkursträger des Förderbereichs Wirtschaft
Rundschreiben vom 30.08.2024
- Informationen zu den Bewilligungsbeträgen in der Förderrunde September 2024 bis August 2025
Rundschreiben vom 04.06.2024
- Publizität
- Keine Fachkursförderung im Zusammenhang mit Aktivitäten der allgemeinen Lebensführung
- Zielgruppenabfrage
- Keine Aufwandsentschädiung für die Abwicklung des ESF-Fachkursprogramms
- Anforderungen L-Bank
Rundschreiben vom 23.04.2024
- Aktualisierte Version des Teilnahmefragebogens und der Erläuterungen zum Teilnahmefragebogen
- Maximale Kursdauer von sechs Monaten
- Keine eigenen Mitarbeitenden als Fachkursteilnehmende
- Legitimationserfordernis der L-Bank
Rundschreiben vom 11.12.2023
- Upload-Termin
Rundschreiben vom 26.05.2023
- Zuschusserhöhung ab 01.03.2023
- neue Anlage "Legitimation des Vertragspartners" im Antragsformular
Rundschreiben vom 05.05.2023
- Anpassungen Verwendungsnachweis
- Publizitätspflichten
Rundschreiben vom 29.03.2023
- Vorgangsnummer auf Teilnahmefragebögen
Haben Sie Fragen?
Kommen Sie gerne auf uns zu unter
esf-wirtschaft(at)wm.bwl.de