Förderprogramm Fachkurse

Sie möchten sich beruflich weiterbilden?

Für Sie könnte das ESF-Plus-Förderprogramm Fachkurse in Frage kommen.

Zu den Infos für Weiterbildungsinteressierte

Was wird gefördert?

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bezuschusst aus Mitteln der Europäischen Union die Teilnahmegebühren von ESF-Fachkursen.
ESF-Fachkurse sind überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung.

  • Inhalt: Die Kurse zielen darauf ab, die fachliche Qualifikation zu verbessern. Durch ESF-Fachkurse erwerben, erhalten oder erweitern die Teilnehmenden ihre beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen.
  • Dauer: Weiterbildungslehrgänge von 8 bis 160 Unterrichtseinheiten. Der Kurs muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
  • Zuschnitt: überbetriebliche Kurse (keine einzelbetriebliche Förderung)
  • Maximale Kursgebühr: 6.000 Euro ohne Mehrwertsteuer (pro Fachkurs und Teilnehmenden)
  • Nicht gefördert werden unter anderem Ausbildungen, Studiengänge, Fernlehrgänge (Details siehe unten stehendes Merkblatt).

Wer wird gefördert?

  • Die Fachkursförderung unterstützt Beschäftigte, Unternehmer/innen einschließlich Freiberufler/innen, Gründungswillige und Wiedereinsteiger/innen, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten.
  • Die Förderung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens.
  • Nicht gefördert werden u.a. Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).
  • Die Kursveranstalter prüfen die Zugehörigkeit zu einer förderfähigen Zielgruppe über die Zielgruppenabfrage.

Welche Konditionen bietet die Förderlinie?

  • Der Zuschusssatz der ESF-Fachkursförderung liegt i. d. R. bei 30 %. Das heißt, der Kursveranstalter reduziert die Kursgebühr der Teilnehmenden um 30 %.
  • Einen Zuschusssatz in Höhe von 70 % erhalten Teilnehmende, die 55 Jahre oder älter sind.
  • Sofern Teilnehmende keinen Berufsabschluss haben, liegt ihr Zuschusssatz ebenfalls bei 70 %.
  • Die Voraussetzungen für die Gewährung eines erhöhten Zuschusssatzes sind über eine Selbsterklärung der Teilnehmenden (z. B. in der Zielgruppenabfrage) oder einen sonstigen geeigneten Nachweis zu dokumentieren.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind öffentliche und private Weiterbildungsträger, die mit ihrem beruflichen Weiterbildungsangebot schon mindestens 3 Jahre am Markt sind. (Details siehe unten stehendes Merkblatt) 

Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind: 

  • Weiterbildungsträger, die Produkte herstellen, vertreiben oder vermarkten und deren Anwendung schulen,
  • öffentliche, private und kirchliche Hochschulen mit oder ohne staatliche Anerkennung sowie deren rechtlich unselbstständigen Institute und sonstigen rechtlich unselbständigen Einrichtungen.

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Kursveranstalter stellen für ihre Kurse rechtzeitig vor Kursbeginn bei der L-Bank einen Förderantrag.
  • Der Antrag ist bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einzureichen.
  • Eine Antragstellung in Jahrestranchen wird begrüßt. Für Jahresanträge wird ein Zeitraum vom 1. September eines Jahres bis 31. August des Folgejahres (Kursbeginn) empfohlen.
  • Die L-Bank entscheidet über die Förderfähigkeit der Kurse. Bewilligt die L-Bank den ESF-Plus-Zuschuss, so reicht der Kursveranstalter die Förderung an die förderfähigen Kursteilnehmer/innen weiter, indem er die Teilnahmegebühr reduziert. Der Kursveranstalter prüft daher bei den Teilnehmenden, ob sie zur Zielgruppe der Fachkursförderung gehören.
  • Zu den Details der Antragstellung siehe unten stehendes Merkblatt.

Wie funktioniert der Mittelabruf?

  • In der Rubrik „Unterlagen und Formulare“ auf dieser Seite finden Sie den Excel-Vordruck „Verwendungsnachweis“. 
  • Über diese ausgefüllte Vorlage können Sie einen Zwischenverwendungsnachweis oder einen Schlussverwendungsnachweis über das ZuMa-Portal der L-Bank einreichen.

Unterlagen und Formulare

Förderprogramm Fachkurse
Merkblatt - Stand Juni 2024
Antrag
Antrag Förderprogramm Fachkurse ab 01.09.2024
Zielgruppenabfrage
Muster für die Zielgruppenabfrage im Förderprogramm Fachkurse
Verwendungsnachweis 2024/2025
für Fachkurse mit Förderzeitraum ab 01.09.2024
Verwendungsnachweis 2023/2024
für Fachkurse mit Förderzeitraum bis 31.08.2024
Wichtige Termine
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Umsetzung die Termine im Blick.
Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Publizitätspflichten im Fachkursprogramm
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Rundschreiben für Fachkursträger des Förderbereichs Wirtschaft

Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Schulungsangebote für Fachkursträger
Für Fachkursträger bietet EPM+ praxisnahe Schulungen an.

Haben Sie Fragen?

Kommen Sie gerne auf uns zu unter 
esf-wirtschaft(at)wm.bwl.de

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