Förderprogramm Fachkurse
Sie möchten sich beruflich weiterbilden?
Für Sie könnte das ESF-Plus-Förderprogramm Fachkurse in Frage kommen.
Was wird gefördert?
Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg bezuschusst aus Mitteln der Europäischen Union die Teilnahmegebühren von ESF-Fachkursen.
ESF-Fachkurse sind überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung.
- Inhalt: Die Kurse zielen darauf ab, die fachliche Qualifikation zu verbessern. Durch ESF-Fachkurse erwerben, erhalten oder erweitern die Teilnehmenden ihre beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen.
- Dauer: Weiterbildungslehrgänge von 8 bis 160 Unterrichtseinheiten. Der Kurs muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
- Zuschnitt: überbetriebliche Kurse (keine einzelbetriebliche Förderung)
- Maximale Kursgebühr: 6.000 Euro ohne Mehrwertsteuer (pro Fachkurs und Teilnehmenden)
- Nicht gefördert werden unter anderem Ausbildungen, Studiengänge, Fernlehrgänge (Details siehe unten stehendes Merkblatt).
Wer wird gefördert?
- Die Fachkursförderung unterstützt bei Fachkursen mit Kursbeginn bis 31.08.2026 Beschäftigte, Unternehmer/innen einschließlich Freiberufler/innen, Gründungswillige und Wiedereinsteiger/innen, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten.
- Bei Fachkursen mit Kursbeginn ab 01.09.2026 unterstützt die Fachkursförderung Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg, Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg und Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg.
- Die Förderung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens.
- Nicht gefördert werden u.a. Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).
- Die Kursveranstalter prüfen die Zugehörigkeit zu einer förderfähigen Zielgruppe über die Zielgruppenabfrage.
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Bei Fachkursen mit Kursbeginn bis 31.08.2026 liegt der Zuschusssatz der ESF-Fachkursförderung i.d.R. bei 30 %. Das heißt, der Kursveranstalter reduziert die Kursgebühr der Teilnehmenden um 30 %.
- Bei Fachkursen mit Kursbeginn bis 31.08.2026 erhalten Teilnehmende, die 55 Jahre oder älter sind sowie Teilnehmende ohne Berufsabschluss einen Zuschusssatz in Höhe von 70 %
- Die Voraussetzungen für die Gewährung eines erhöhten Zuschusssatzes bei Fachkursen mit Kursbeginn bis 31.08.2026 sind über eine Selbsterklärung der Teilnehmenden (z. B. in der Zielgruppenabfrage) oder einen sonstigen geeigneten Nachweis zu dokumentieren.
- Bei Fachkursen mit Kursbeginn ab 01.09.2026 gilt für alle förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz in Höhe von 45%. Das heißt, der Kursveranstalter reduziert die Kursgebühr der Teilnehmenden um 45%.
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind öffentliche und private Weiterbildungsträger, die mit ihrem beruflichen Weiterbildungsangebot schon mindestens 3 Jahre am Markt sind. (Details siehe unten stehendes Merkblatt)
Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind:
- Weiterbildungsträger, die Produkte herstellen, vertreiben oder vermarkten und deren Anwendung schulen,
- öffentliche, private und kirchliche Hochschulen mit oder ohne staatliche Anerkennung sowie deren rechtlich unselbstständigen Institute und sonstigen rechtlich unselbständigen Einrichtungen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
- Kursveranstalter stellen für ihre Kurse rechtzeitig vor Kursbeginn einen Förderantrag über das Antragsportal ELAN.
- Das genaue Vorgehen entnehmen Sie bitte dem Tabellenblatt „Vorgehen ELAN” im Antragsvordruck.
- Den Antragsvordruck finden Sie unter „Unterlagen & Formulare”.
- Eine Antragstellung in Jahrestranchen wird begrüßt. Für Jahresanträge wird ein Zeitraum vom 1. September eines Jahres bis 31. August des Folgejahres (Kursbeginne) empfohlen.
- Die L-Bank entscheidet über die Förderfähigkeit der Kurse. Bewilligt die L-Bank den ESF-Plus-Zuschuss, so reicht der Kursveranstalter die Förderung an die förderfähigen Kursteilnehmer/innen weiter, indem er die Teilnahmegebühr reduziert. Der Kursveranstalter prüft daher bei den Teilnehmenden, ob sie zur Zielgruppe der Fachkursförderung gehören.
- Zu den Details der Antragstellung siehe unten stehendes Merkblatt.
Wie funktioniert der Mittelabruf?
- In der Rubrik „Unterlagen und Formulare“ auf dieser Seite finden Sie den Excel-Vordruck „Verwendungsnachweis“.
- Über diese ausgefüllte Vorlage können Sie einen Zwischenverwendungsnachweis oder einen Schlussverwendungsnachweis über das ZuMa-Portal der L-Bank einreichen.
Unterlagen und Formulare
Rundschreiben für Fachkursträger des Förderbereichs Wirtschaft
Rundschreiben vom 13.04.2026
- Änderungen für die Förderrunde 2026/2027
- Einheitlicher Fördersatz
- Förderfähige Zielgruppen
- Mehrfachteilnahmen
- Einzelbetriebliche Kurse
- Kooperationen
- Software und Lizenzen
- Antragsänderung
- Eigene Beschäftigte
Rundschreiben vom 18.12.2025
- Hinweise zum Verwendungsnachweis
Rundschreiben vom 02.06.2025
- Informationen zum neuen Kontaktdatenportal
Rundschreiben vom 30.08.2024
- Informationen zu den Bewilligungsbeträgen in der Förderrunde September 2024 bis August 2025
Rundschreiben vom 04.06.2024
- Publizität
- Keine Fachkursförderung im Zusammenhang mit Aktivitäten der allgemeinen Lebensführung
- Zielgruppenabfrage
- Keine Aufwandsentschädiung für die Abwicklung des ESF-Fachkursprogramms
- Anforderungen L-Bank
Rundschreiben vom 23.04.2024
- Aktualisierte Version des Teilnahmefragebogens und der Erläuterungen zum Teilnahmefragebogen
- Maximale Kursdauer von sechs Monaten
- Keine eigenen Mitarbeitenden als Fachkursteilnehmende
- Legitimationserfordernis der L-Bank
Rundschreiben vom 11.12.2023
- Upload-Termin
Rundschreiben vom 26.05.2023
- Zuschusserhöhung ab 01.03.2023
- neue Anlage "Legitimation des Vertragspartners" im Antragsformular
Rundschreiben vom 05.05.2023
- Anpassungen Verwendungsnachweis
- Publizitätspflichten
Rundschreiben vom 29.03.2023
- Vorgangsnummer auf Teilnahmefragebögen
Rundschreiben vom 12.10.2022
- Abruf von Auszahlungen
Rundschreiben vom 12.07.2022
- Merkblatt und Antrag aktualisiert
- Neuer Teilnahmefragebogen
- Änderung Indikatoren
- Keine Aufwandsentschädigung für Fachkursträger
- Charta der Grundrechte / Querschnittsziele
- Vorankündigung Verwendungsnachweis
Rundschreiben vom 14.12.2021
- Zeitpunkt Antragstellung
- Mindestantragssumme
- Maximale Kursdauer
- Teilnahmefragbogen
- Aufbewahrungspflichten
- Verteilerliste Rundschreiben
Rundschreiben vom 05.11.2021
- Wichtigste Punkte des Förderprogramms Fachkurse ab 2022
Haben Sie Fragen?
Kommen Sie gerne auf uns zu unter
esf-wirtschaft(at)wm.bwl.de

