Kontaktstellen für Zugewanderte aus der EU in arbeitsausbeuterischer Beschäftigung
- Antragsfrist bis 14. Oktober 2021 - Antragstellung nicht mehr möglich
- Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter “Unterlagen & Formulare”
Was wird gefördert?
- Integrative Unterstützung der Zielgruppe in Form von Informationen, Begleitung und Beratung durch Kontaktstellen
- Hilfe bei der konkreten Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation
- Präventive Maßnahmen gegen die Entstehung arbeitsausbeuterischer Beschäftigungsverhältnisse
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- Zugewanderte Erwerbstätige aus der Europäischen Union, die in Baden-Württemberg arbeiten bzw. wohnen und sich in ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen einschließlich illegaler Beschäftigung befinden.
Umfasst sind alle Arten von Erwerbstätigkeit, also bspw. sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, geringfügige Beschäftigung, Leiharbeit oder Arbeit im Rahmen einer Entsendung, Saisonarbeit sowie Menschen, die (schein-)selbstständig tätig sind (z. B. Werkvertrag). - Nicht zur Hauptzielgruppe gehören: Menschen im Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Der Bereich der Prostitution ist hier nicht angesprochen, Dieses Thema bedarf einer gesonderten Aufmerksamkeit. In der Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration finden hierzu eigenständige Koordinierungen und Projekte statt.
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 15 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Pauschale).
- Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt 90 % aus Mitteln des ESF-Plus.
- Projektlaufzeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024
Wer ist antragsberechtigt?
- Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Kommunen und Landkreise sind antragsberechtigt.
- Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind: Behörden des Bundes und der Länder, natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
Es ist erwünscht, dass die Antragsteller Wirtschaftsnähe haben bzw. enge Kooperationen zur Wirtschaft unterhalten.
Es wird empfohlen, im Antrag die bisherigen Erfahrungen, Kenntnissen und Kompetenzen des Antragstellers im Hinblick auf das Aufgabenfeld darzustellen.
Unterlagen und Formulare
Antragsfrist bis 14. Oktober 2021
Projektumsetzung
Rundschreiben für Projektträger des Förderbereichs Wirtschaft
Rundschreiben vom 07.05.2024
Teilnahmefragebogen
Legitimationserfordernis
Rundschreiben vom 11.12.2023
Upload-Termin
Rundschreiben vom 20.09.2023
Häufige Fehlerquellen
Rundschreiben vom 29.03.2023
Teilnahmefragebogen
Rundschreiben vom 24.02.2023
Beleglisten
Verwendungsnachweis
digitale Abgabe aller Unterlagen
Haben Sie Fragen?
Kommen Sie gerne auf uns zu unter
esf-wirtschaft(at)wm.bwl.de