Kontaktstellen für Zugewanderte in arbeitsausbeuterischer Beschäftigung

  • Antragsfrist bis 16. September 2024 - keine Antragstellung mehr möglich
  • Alle wichtigen Unterlagen zur Antragstellung und Umsetzung finden Sie unter “Unterlagen & Formulare

Was wird gefördert?

  • Integrative Unterstützung der Zielgruppe in Form von Informationen, Begleitung und Beratung durch Kontaktstellen
  • Hilfe bei der konkreten Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation
  • Präventive Maßnahmen gegen die Entstehung arbeitsausbeuterischer Beschäftigungsverhältnisse 

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

  • Zugewanderte Erwerbstätige aus der Europäischen Union sowie aus Drittstaaten, die in Baden-Württemberg arbeiten bzw. wohnen und sich in ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen einschließlich illegaler Beschäftigung befinden.
    Umfasst sind alle Arten von Erwerbstätigkeit, also bspw. sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, geringfügige Beschäftigung, Leiharbeit oder Arbeit im Rahmen einer Entsendung, Saisonarbeit sowie Menschen, die (schein-)selbstständig tätig sind (z. B. Werkvertrag).
  • Nicht zur Hauptzielgruppe gehören: Menschen im Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und im Sozialhilfebezug. 
    Der Bereich der Prostitution ist hier nicht angesprochen, Dieses Thema bedarf einer gesonderten Aufmerksamkeit.  In der Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration finden hierzu eigenständige Koordinierungen und Projekte statt.

Welche Konditionen bietet die Förderlinie?

  • Förderfähig sind direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
  • Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 15 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Pauschale).
  • Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt 90 % aus Mitteln des ESF-Plus.
  • Projektlaufzeit 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027

Unterlagen und Formulare

Projektaufruf
Projektaufruf Kontaktstellen für Zugewanderte in arbeitsausbeuterischer Beschäftigung
"Arbeitsausbeutung 2"
Antragsfrist bis 16. September 2024

Projektumsetzung

Wichtige Termine
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Umsetzung die Termine im Blick.
Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Folgende Punkte beachten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihrer ESF-Plus-Maßnahme.
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
Hier finden Sie die Unterlagen für den Verwendungsnachweis.

Rundschreiben für Projektträger des Förderbereichs Wirtschaft

Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Schulungsangebote für Projektträger
EPM+ bietet praxisnahe Schulungen, Arbeitshilfen und eine Hotline für Projektträger im ESF Plus in Baden-Württemberg an. Die Themen reichen von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Haben Sie Fragen?

Kommen Sie gerne auf uns zu unter 
esf-wirtschaft(at)wm.bwl.de

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