Moderation von Unternehmensnachfolgen in KMU (2)

  • Antragsfrist bis 15. September 2025 - keine Antragstellung mehr möglich
  • Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter “Unterlagen & Formulare

Was wird gefördert?

Nachfolge-Moderatorinnen und Nachfolge-Moderatoren 

  • sensibilisieren potenzielle Übergeberinnen und Übergeber für die rechtzeitige Nachfolgeplanung.
  • bieten Orientierungsberatung und sind kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner.
  • pflegen Netzwerke und sensibilisieren Nachfolgeinteressierte.
  • unterstützen bei der Suche nach einer Nachfolgerin bzw. einem Nachfolger und bauen dazu systematisch Kontakte zu Übernahmeinteressierten auf.
  • begleiten und unterstützen Inhaberinnen und Inhaber von KMU moderierend beim Prozess der Unternehmensübergabe.

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

  • (Potenzielle) Übergeberinnen und Übergeber von kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg, insbesondere Übergeberinnen und Übergeber von Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • (Potenzielle) Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger

Welche Konditionen bietet die Förderlinie?

  • Förderfähig sind direkte interne Personalausgaben sowie externe Personalausgaben/Honorarausgaben (Details siehe Projektaufruf).
  • Auf die Summe der förderfähigen direkten internen Personalausgaben wird ein Aufschlag von 15 % zur Deckung der indirekten Kosten des Projekts gewährt (Pauschale).
  • Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt 45 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Projektlaufzeit von 01.01.2026 bis 31.12.2028

Wer ist antragsberechtigt?

  • Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
  • Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind: Behörden des Bundes und der Länder, natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen. Kommunen und Landkreise sind antragsberechtigt.

Nicht Einzelpersonen stellen einen Antrag, sondern die oben genannten Antragsberechtigten, die eine Begleitung von Übergabeprozessen anbieten.

Unterlagen und Formulare

Projektaufruf
Moderation von Unternehmensnachfolgen in kleinen und mittleren Unternehmen (2)
"KMU-Nachfolge 2", Antragsfrist bis 15. September 2025

Projektumsetzung

Wichtige Termine
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Umsetzung die Termine im Blick.
Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Folgende Punkte beachten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihrer ESF-Plus-Maßnahme.
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
Hier finden Sie die Unterlagen für den Verwendungsnachweis.

Rundschreiben für Projektträger des Förderbereichs Wirtschaft

Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Schulungsangebote für Projektträger
EPM+ bietet praxisnahe Schulungen, Arbeitshilfen und eine Hotline für Projektträger im ESF Plus in Baden-Württemberg an. Die Themen reichen von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Haben Sie Fragen?

Kommen Sie gerne auf uns zu unter 
esf-wirtschaft(at)wm.bwl.de

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