Regionale Förderung im ESF Plus

Einzigartig in ganz Deutschland ist in Baden-Württemberg die eigenständige Förderung mit ESF-Plus-Mitteln auf regionaler Ebene durch die sog. 'Regionalen Arbeitskreise'. Rund ein Drittel des ESF-Plus-Budgets wird hier auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise umgesetzt. Zur Organisation und Koordination gibt es 42 Stadt- und Landkreisen Geschäftsstellen der regionalen Arbeitskreise für die Umsetzung der ESF Plus Förderung. Der regionale Arbeitskreis, denen Akteur:innen u.a. des Arbeitsmarktes und des Bildungsbereichs angehören, wählen Projekte zur Förderung aus, die dann eine ein bis zwei jährige Förderung durch ESF-Plus-Mittel erhalten.

Regionale Arbeitskreise

Jeder Stadt- bzw. Landkreis in Baden-Württemberg hat für die Umsetzung der regionalen Förderung eine entsprechende Geschäftsstelle - die regionalen Arbeitskreise. Aufgrund von Zusammenschlüssen hat es im ESF Plus 42 regionale Arbeitskreise.

Hier gelangen Sie zu den Kontaktdaten der regionalen Arbeitskreise.

Im folgenden finden Sie die vertraglichen Regelungen der ESF Verwaltungsbehörde mit den Geschäftsstellen der regionalen Arbeitskreise sowie eine Übersicht über die Verteilung der ESF-Plus-Mittel auf die regionalen Arbeitskreise.

Wer ist antragsberechtigt und wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Die regionale Förderung erfolgt unter dem spezifischen Ziel h): Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen

Als Zielgruppen auf regionaler Ebene sind 
- besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen und 
- Schülerinnen und Schüler, die von Schulabbruch bedroht sind
- benachteiligte Zielgruppen außerhalb des SGB-Leistungsbezugs (Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen, Gewalterfahrungen oder in prekären Familien- oder Wohnverhältnissen

Wie funktioniert die Antragstellung?

Träger aus den jeweiligen Stadt- und Landkreisen informieren sich bei ihrem zuständigen regionalen Arbeitskreis über die Modalitäten der Ausschreibung und Antragstellung.  Jeder Stadt- bzw. Landkreis hat unterschiedliche Termine. 
Generell gibt für alle Anträge der regionalen Förderung die spätestes Antragsfrist vom 31.05. des jeweiligen Jahres.

Informationen und Vorlagen für die regionalen Arbeitskreise

Informationen zur Durchführung der regionalen Förderung bzgl. der Ausschreibung sowie der Auswahl der Projekte 

Vermeidung von Interessenkonflikten

Zur Vermeidung von Interessenkonflikten im Rahmen von Auswahlverfahren von regionalen Vorhaben im ESF Plus finden Sie hier eine Erklärung sowie einen zugehörigen Leitfaden zur Vermeidung von  Interessenkonflikten. Die Erklärung zu Interessenkonflikten in der regionalen Förderung ist von allen stimmberechtigten Mitgliedern, die am Ranking teilnehmen, auszufüllen und dem Protokoll der Rankingsitzung als Anhang beizufügen.

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