Regionale Förderung durch die regionalen Arbeitskreise
Jeder der 42 regionalen Arbeitskreise der Stadt-/Landkreise macht im Rahmen seines zugeteilten ESF-Plus-Budgets (s. Mittelverteilung) eine eigene Ausschreibung - in der Regel werden einjährige, aber im geringen Umfang auch zweijährige regionale Projekte ausgeschrieben.
- Jeder regionale Arbeitskreis veröffentlicht seine Ausschreibung und dazugehöriger Arbeitsmarktstrategie individuell und selbstständig i.d.R. im Frühjahr eines Jahres.
- Antragsfrist für Projekte ab 2025 war bis 31.05.2024 - Antragsstellung nicht mehr möglich!
- Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung und Mittelanforderung finden Sie unter “Formulare & Unterlagen”
Was wird gefördert?
- Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind
- Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen
- benachteiligte Schülerinnen und Schüler (ab Klasse 5), die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind sowie marginalisierte, ausbildungsferne junge Menschen
- benachteiligte Zielgruppen außerhalb des SGB-Leistungsbezugs, die von Armut und/oder Ausgrenzung bedroht sind
(Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen, Gewalterfahrungen oder in prekären Familien- oder Wohnverhältnissen)
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
- Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf).
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
- Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus.
- Projektlaufzeit: ein- oder zweijährig
aktuell: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 oder bis 31. Dezember 2026
Wie funktioniert die Antragstellung?
- Träger aus den jeweiligen Stadt- und Landkreisen informieren sich bei ihrem zuständigen regionalen Arbeitskreis über die Modalitäten der Ausschreibung und Antragstellung.
- Jeder Stadt- bzw. Landkreis hat unterschiedliche Termine.
- Generell gilt für alle Anträge der regionalen Förderung die Antragsfrist 31.05. des jeweiligen Jahres.
Unterlagen und Formulare
Jeder einzelne der 42 regionalen Arbeitskreise veröffentlicht individuell seine Ausschreibung für die regionalen Projekte
Projektumsetzung
Formulare & Merkblatt zur Antragstellung
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Kommen Sie gerne auf uns zu unter
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