Regionale Förderung durch die regionalen Arbeitskreise

Jeder der 42 regionalen Arbeitskreise der Stadt-/Landkreise macht im Rahmen seines zugeteilten ESF-Plus-Budgets (s.  Mittelverteilung) eine eigene Ausschreibung - in der Regel werden einjährige, aber im geringen Umfang auch zweijährige regionale Projekte ausgeschrieben.

  • Jeder regionale Arbeitskreis veröffentlicht seine Ausschreibung und dazugehöriger Arbeitsmarktstrategie individuell und selbstständig i.d.R. im Frühjahr eines Jahres.
  • Antragsfrist für Projekte ab 2026 ist der 31.05.2025 - Antragsstellung ist erst ab März 2025 möglich!
  • Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung und Mittelanforderung finden Sie unter “Formulare & Unterlagen” 

Was wird gefördert?

  • Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind
  • Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

  • besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen
  • benachteiligte Schülerinnen und Schüler (ab Klasse 5), die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind sowie marginalisierte, ausbildungsferne junge Menschen
  • benachteiligte Zielgruppen außerhalb des SGB-Leistungsbezugs, die von Armut und/oder Ausgrenzung bedroht sind
    (Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen, Gewalterfahrungen oder in prekären Familien- oder Wohnverhältnissen)

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
  • Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.

Welche Konditionen bietet die Förderlinie?

  • Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf).
  • Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
  • Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus.
  • Projektlaufzeit: ein- oder zweijährig 
    aktuell: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 oder bis 31. Dezember 2026

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Träger aus den jeweiligen Stadt- und Landkreisen informieren sich bei ihrem zuständigen regionalen Arbeitskreis über die Modalitäten der Ausschreibung und Antragstellung.  
  • Jeder Stadt- bzw. Landkreis hat unterschiedliche Termine.
  • Generell gilt für alle Anträge der regionalen Förderung die Antragsfrist 31.05. des jeweiligen Jahres.

Unterlagen und Formulare

Jeder einzelne der 42 regionalen Arbeitskreise veröffentlicht individuell seine Ausschreibung für die regionalen Projekte 

Projektumsetzung

Wichtige Termine
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Umsetzung die Termine im Blick.
Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Folgende Punkte beachten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihrer ESF-Plus-Maßnahme.
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
So fordern Sie Mittel an.
Rundschreiben für die Träger
Informationen zur Umsetzung der ESF-Plus-Maßnahmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus
Nützliche Informationen zur Umsetzung der Querschnittsziele in ESF-Plus-Maßnahmen bietet Ihnen die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus (FAQT). Sie wird vom Bundesprogramm des ESF Plus beauftragt.

Haben Sie Fragen?

Kommen Sie gerne auf uns zu unter 
esf@sm.bwl.de

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