Regionale Förderung durch die regionalen Arbeitskreise
Jeder der 42 regionalen Arbeitskreise der Stadt-/Landkreise macht im Rahmen seines zugeteilten ESF-Plus-Budgets (s. Mittelverteilung) eine eigene Ausschreibung. In der Regel werden einjährige, im geringen Umfang auch zweijährige regionale Projekte ausgeschrieben.
- Jeder regionale Arbeitskreis veröffentlicht seine Ausschreibung und dazugehöriger Arbeitsmarktstrategie individuell und selbstständig i.d.R. im Frühjahr eines Jahres.
- Antragsstellung über das neue Antragsverfahren (Excel-Antragsformular mit WOrd-Projektbeschreibung) ist ab 1. April 2025 möglich.
- Antragsfrist für alle regionalen Projekte mit Start ab 2026 ist der 31.05.2025.
- Alle wichtigen Unterlagen zur Antragsstellung sowie Umsetzung und Mittelanforderung finden Sie unter “Formulare & Unterlagen”
Was wird gefördert?
- Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind
- Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen
- benachteiligte Schülerinnen und Schüler (ab Klasse 5), die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind sowie marginalisierte, ausbildungsferne junge Menschen
- benachteiligte Zielgruppen außerhalb des SGB-Leistungsbezugs, die von Armut und/oder Ausgrenzung bedroht sind
(Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen, Gewalterfahrungen oder in prekären Familien- oder Wohnverhältnissen)
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
- Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf).
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
- Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % aus Mitteln des ESF-Plus.
- Projektlaufzeit: ein- oder zweijährig (1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 oder bis 31. Dezember 2027)
Wie funktioniert die Antragstellung?
- Bei konkreten Fragen etc. wenden sich Interessierte Träger direkt an ihren jeweiligen regionalen ESF-Arbeitskreis in den Stadt- und Landkreisen. Die entsprechende regionalen Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des für Sie zuständigen regionalen Arbeitskreises.
- Antragsfrist für alle Anträge der regionalen Förderung: 31.05.2025
Antragsunterlagen
Hier finden Sie die neuen Unterlagen für die Antragsstellung.
Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: ESF(at)sm.bwl.de
Jeder einzelne der 42 regionalen Arbeitskreise veröffentlicht individuell seine Ausschreibung für die regionalen Projekte
Projektumsetzung
Formulare & Merkblatt zur Antragstellung
Haben Sie Fragen?
Kommen Sie gerne auf uns zu unter
esf@sm.bwl.de