Publizität im Fachkursprogramm

Als Fachkursträger sind Sie verpflichtet, die Projektbeteiligten, insbesondere die Kursteilnehmenden, und die Öffentlichkeit in geeigneter Form über die Finanzierung aus Mitteln der Europäischen Union (EU-Mittel) zu informieren. Bitte achten Sie deshalb besonders auf die Einhaltung der im Folgenden beschriebenen Publizitätspflichten.

Bei für die Öffentlichkeit oder für die Teilnehmenden bestimmten Kommunikationsmaterialien, wie gedruckten oder digitalen Produkten, die im Zusammenhang mit der ESF-Fachkursförderung stehen, weisen Sie darauf hin, dass die ESF-Fachkursförderung aus Mitteln der Europäischen Union bezuschusst wird. Dazu verwenden Sie bitte eine der Logoreihen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. 

Im Einzelnen berücksichtigen Sie bitte folgende Punkte:

Rechnungen

a.) Folgender Hinweis oder eine inhaltlich entsprechende Formulierung ist in die Rechnung aufzunehmen: 

„abzüglich eines Zuschusses in Höhe von xx % des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, finanziert von der Europäischen Union.“
 
Zu “xx %”: Der Zuschuss liegt aktuell bei 30 %, für Teilnehmende ohne Berufsabschluss und für Ältere ab 55 Jahren bei 70 %. 
 

b.) Zusätzlich ist auf Rechnungen eine der Logoreihen zu verwenden. 

Kann die Logoreihe aus technischen oder sonstigen Gründen nicht auf die Rechnung über die Teilnahmegebühr eingefügt werden, ist ein Beiblatt mit der Logoreihe beizufügen. 

Optional kann die Logoreihe auch in anderer nachweisbarer Form bekanntgegeben werden.

Teilnahmebescheinigung

Für die Teilnehmenden ist zusätzlich eine Teilnahmebescheinigung auszustellen, die mindestens das formale Ergebnis der Qualifizierung bescheinigt. 

Das bedeutet, dass neben Dauer und Gegenstand der Maßnahme auch ersichtlich sein muss, dass der/die Teilnehmende die vorgesehenen Maßnahmenbestandteile (Inhalte) absolviert hat. Auf der Teilnahmebescheinigung bringen Sie bitte eine der Logoreihen an. 

Kann die Logoreihe aus technischen oder sonstigen Gründen nicht in die Teilnahmebescheinigung eingefügt werden, ist ein Beiblatt mit der Logoreihe beizufügen. Optional kann die Logoreihe auch in anderer nachweisbarer Form bekanntgegeben werden.

Die Teilnahmebescheinigung muss auf Anforderung vorgelegt werden können, bspw. in digitaler Form oder als Kopie.

ESF-Plus-Maßnahmenplakat

Bitte hängen Sie ein ausgedrucktes ESF-Plus-Plakat (Mindestgröße DIN A3) mit Informationen zu ihrer Fachkursförderung gut sichtbar beispielsweise im Eingangsbereich oder im Schulungsraum aus. 

Den Zugang zum Plakatgenerator sowie eine Anleitung finden Sie hier.

Alternativ können Sie auch eine gleichwertige elektronische Anzeige einsetzen. 
 

Für die Projektbeschreibung können Sie zum Beispiel folgenden Ausfülltext verwenden: 

„Mit dem ESF-Förderprogramm Fachkurse unterstützt die Europäische Union die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das (Name Fachkursträger) nimmt am Förderprogramm Fachkurse teil und bietet im Bereich der (Benennung Bereich) ESF-geförderte berufliche Fortbildungen an.“

Website

Wenn Sie ihr Fachkursangebot auf Ihrer Webseite veröffentlichen (überbetriebliche Bekanntmachung der Fachkurse), weisen Sie bitte auf die Finanzierung aus EU-Mitteln mit einer der Logoreihen  hin und stellen zusätzlich eine kurze Beschreibung der Fachkursförderung ein. 

Dasselbe gilt bei einer Printveröffentlichung.

Social-Media-Sites

Weisen Sie bitte auf die Finanzierung aus EU-Mitteln mit einer der Logoreihen hin und stellen zusätzlich eine kurze Beschreibung der Fachkursförderung ein.

Dokumentation

Bitte dokumentieren Sie die Erfüllung der Publizitätspflichten in geeigneter Weise, zum Beispiel durch Screenshots, Fotodokumentation oder Belegexemplare.

Logos WM
Logos für Träger im Förderbereich Wirtschaft
Maßnahmenplakat WM
Maßnahmenplakat für Träger im Förderbereich Wirtschaft

Alle Vorgaben zur Publizität und Rechnungstellung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Förderprogramm Fachkurse (Ziffer 8 - Publizitätsvorschriften).

Zum Merkblatt

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Tragen Sie sich hier ein, um unseren Newsletter zu abonnieren.