Publizitätspflicht der Projekte im Förderbereich Arbeit & Soziales

Als Projektträger sind Sie verpflichtet, die Projektbeteiligten, insbesondere die Teilnehmenden, und die Öffentlichkeit in geeigneter Form über die Finanzierung aus Mitteln der Europäischen Union (EU-Mittel) zu informieren. Bitte achten Sie deshalb besonders auf die Einhaltung der im Folgenden beschriebenen Publizitätspflichten.

Bei allen für die Öffentlichkeit oder für die Teilnehmenden bestimmten Kommunikationsmaterialien, wie gedruckten oder digitalen Produkten, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, ist darauf hinzuweisen, dass das Projekt aus Mitteln der Europäischen Union bezuschusst wird. Dazu verwenden Sie bitte eine der Logoreihen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg bzw. weisen im Text auf die Kofinanzierung durch die EU hin. 

Im Einzelnen berücksichtigen Sie bitte folgende Punkte:

Teilnahmebescheinigung

Für die Teilnehmenden ist ggf. zusätzlich eine (Teilnahme-)Bescheinigung auszustellen, die mindestens das formale Ergebnis der Qualifizierung bzw. die Teilnahme bescheinigt. 

Das bedeutet, dass neben Dauer und Gegenstand der Maßnahme auch ersichtlich sein muss, dass der/die Teilnehmende die vorgesehenen Maßnahmenbestandteile (Inhalte) absolviert hat. Auf der (Teilnahme-)Bescheinigung, Zertifikat o.ä. ist zudem verpflichtend eine der Logoreihen anzubringen.
Auch Bescheinigungen o.ä. von Kooperationspartnern müssen auf die Kofinanzierung durch die EU mittels Logo hinweisen.
Kann die Logoreihe aus technischen oder sonstigen Gründen nicht in die (Teilnahme-)Bescheinigung eingefügt werden, ist ein Beiblatt mit der Logoreihe beizufügen. Optional kann die Logoreihe auch in anderer nachweisbarer Form bekanntgegeben werden.

Die (Teilnahme-)Bescheinigungen - auch die der Kooperationspartner - müssen auf Anforderung vorgelegt werden können, bspw. in digitaler Form oder als Kopie.

ESF-Plus-Maßnahmenplakat

Bitte hängen Sie ein ausgedrucktes ESF-Plus-Plakat (Mindestgröße DIN A3) mit Informationen zu Ihrem Projekt gut sichtbar, beispielsweise im Eingangsbereich, aus. 

Die Vorlage für das ESF-Plus-Maßnahmenplakat finden Sie hier.

Alternativ können Sie auch eine gleichwertige elektronische Anzeige einsetzen.  

Website

Wenn Ihre Organisation eine Webseite betreibt, stellen Sie dort eine kurze Projektbeschreibung ein, aus der die Ziele und Ergebnisse sowie die finanzielle Unterstützung durch die EU hervorgehen. Dazu setzen Sie bitte eine der Logoreihen  ein. 

Dasselbe gilt bei Printveröffentlichungen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Projekt.

Social-Media-Sites

Weisen Sie bitte auf die Finanzierung aus EU-Mitteln mit einer der Logoreihen hin und stellen zusätzlich eine kurze Beschreibung des Projekts ein.

Dokumentation

Bitte dokumentieren Sie die Erfüllung der Publizitätspflichten in geeigneter Weise, zum Beispiel durch Screenshots, Fotodokumentation oder Belegexemplare (Publizitätspflicht nach Art. 50 Verordnung (EU) Nr. 2021/1060).
Werden diese Verpflichtungen zur Kommunikation nicht erfüllt, können die ESF Plus-Zuschüsse bis zu drei Prozent gekürzt werden.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Tragen Sie sich hier ein, um unseren Newsletter zu abonnieren.