Verwendungsnachweis

Für Projekte des Förderbereichs Wirtschaft finden Sie hier die Vorlagen

  • für den jährlichen Verwendungsnachweis, der bis zum 31. März des Folgejahres abzugeben ist, sowie
  • für den Schlussverwendungsnachweis, der grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach dem Projektende abzugeben ist.
Anlage 1 zum Sachbericht
Stand November 2024
Aufgabenbeschreibung VZÄ
- Stand Dezember 2024 -
Die Aufgabenbeschreibung füllen Sie je Mitarbeiterin/Mitarbeiter (internes Personal) Ihres ESF-Plus-Projekts aus. Sie geben sie als Anlage zum jährlichen Verwendungsnachweis sowie zum Schlussverwendungsnachweis ab. Bitte lassen Sie die Aufgabenbeschreibung auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das Projekt unterjährig verlassen, ausfüllen und unterschreiben.
Aufgabenbeschreibung nicht-VZÄ
- Stand Dezember 2024 -
Die Aufgabenbeschreibung füllen Sie je Mitarbeiterin/Mitarbeiter (internes Personal) Ihres ESF-Plus-Projekts aus. Sie geben sie als Anlage zum jährlichen Verwendungsnachweis sowie zum Schlussverwendungsnachweis ab. Bitte lassen Sie die Aufgabenbeschreibung auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das Projekt unterjährig verlassen, ausfüllen und unterschreiben.

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