Kontaktstellen für Zugewanderte in arbeitsausbeuterischer Beschäftigung

An welche Zielgruppe richtet sich die Förderung?

  • Zugewanderte Erwerbstätige aus der Europäischen Union sowie aus Drittstaaten, die in Baden-Württemberg arbeiten bzw. wohnen und sich in ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen einschließlich illegaler Beschäftigung befinden.
    Umfasst sind alle Arten von Erwerbstätigkeit, also bspw. sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, geringfügige Beschäftigung, Leiharbeit oder Arbeit im Rahmen einer Entsendung, Saisonarbeit sowie Menschen, die (schein-)selbstständig tätig sind (z. B. Werkvertrag).
  • Nicht zur Hauptzielgruppe gehören: Menschen im Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und im Sozialhilfebezug. 
    Der Bereich der Prostitution ist hier nicht angesprochen, Dieses Thema bedarf einer gesonderten Aufmerksamkeit.  In der Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration finden hierzu eigenständige Koordinierungen und Projekte statt.

Was wird gefördert?

  • Integrative Unterstützung der Zielgruppe in Form von Informationen, Begleitung und Beratung durch Kontaktstellen
  • Hilfe bei der konkreten Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation
  • Präventive Maßnahmen gegen die Entstehung arbeitsausbeuterischer Beschäftigungsverhältnisse 

Laufende Projekte

Wie wird die Förderlinie umgesetzt?

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Tragen Sie sich hier ein, um unseren Newsletter zu abonnieren.