Alphabetisierung und Grundbildung (KM)
Was wird gefördert?
Hauptziel ist die Verbesserung des Alphabetisierungs- und Grundbildungsniveaus der Teilnehmenden durch den Besuch von Kursen in Grundbildungszentren (GBZ) und anderen, auch aufsuchenden Lernangeboten. Das Förderprogramm verfolgt im Einzelnen folgende Zielsetzungen:
- Ansprache gering literalisierter Erwachsener sowie Schaffung neuer Kurse und weiterer Lernangebote insbesondere, für Erwerbstätige, aber auch für weitere Zielgruppen in den GBZ.
- Aufbau und Organisation von Grundbildungszentren zur Schaffung niederschwelliger Lernangebote und Kurse sowie zum Aufbau von Netzwerken zur besseren Ansprache von Betroffenen und ihrem Umfeld und zur Gewinnung von Kursteilnehmenden. Insbesondere die Einrichtung eines Runden Tisches mit Jobcenter und/oder Arbeitsagentur sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Wirtschaft wird erwartet.
- Weiterbetrieb und Fortentwicklung der Fachstelle für Grundbildung und Alphabetisierung Baden-Württemberg.
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- gering literalisierte Erwachsene, insbesondere an Erwerbstätige
- Einbezogen werden sowohl Betroffene mit Deutsch als Erstsprache als auch Menschen ausländischer Herkunft, die Deutsch weitgehend sprechen und verstehen können und über geringe Schrift-Sprachkompetenzen in Deutsch verfügen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind alle juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
Wie wird die Förderlinie umgesetzt?
Hier geht es zu den Informationen für Projektträger.