Professorinnen ESF Plus - Erhöhung des Anteils von Frauen auf HAW-, DHBW- und KMH-Professuren (MWK)
- Antragsfrist war bis 3. April 2024 - keine Antragstellung mehr möglich!
- Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter “Unterlagen & Formulare”
Was wird gefördert?
- Die Aufstiegschancen für Frauen in die Führungspositionen der Hochschulen, allen voran in Professuren, sollen erhöht werden.
- Hochschulen sollen dabei unterstützt werden, qualifizierte Frauen außerhalb des Hochschulbereichs für eine Karriere als Professorin an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) und Kunst- nd Musikhochschulen (KMH) zu gewinnen
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- schwerpunktmäßig sollen Frauen gefördert werden, die hauptberuflich außerhalb des Hochschulbereichs tätig sind
- und die die Berufungsvoraussetzungen für eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) sowie an einer Kunst- und Musikhochschule (KMH) gemäß § 47 LHG (Landeshochschulgesetz) entweder bereits 4 erfüllen
- oder diese spätestens im Laufe der Teilnahme an einem im Rahmen dieses Programmaufrufs geförderten Projekts erwerben
Wer ist antragsberechtigt?
- Antrags- und zuwendungsberechtigt sind – einzeln oder in Kooperation – die staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) sowie die staatlichen Kunst- und Musikhochschulen (KMH) in Baden-Württemberg
- Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind nicht-staatliche Hochschulen sowie natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen
Wie wird die Förderlinie umgesetzt?
Hier geht es zu den Informationen für Projektträger.