Assistierte Ausbildung für Pflegehilfe, Alltagsbetreuung sowie Heilerziehungspflege und -assistenz
Was wird gefördert?
Die Förderlinie verfolgt im Einzelnen folgende Ziele, um das Hauptziel der Unterstützung von Teilhabe, Beschäftigung und wirtschaftlicher Eigenständigkeit mit einer beruflichen Ausbildung zu erreichen:
- Den genannten Zielgruppen wird die Aufnahme einer schulischen Ausbildung in der Pflegehilfe oder der Alltagsbetreuung sowie in der Heilerziehungspflege bzw. Heilerziehungsassistenz ermöglicht.
- Durch gezielte Förderung und Assistenz werden die Teilnehmenden dabei unterstützt, Berufsabschlüsse in diesen Ausbildungsgängen zu erwerben. Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung für Berufe in der Pflegehilfe oder der Alltagsbetreuung sowie für Berufe in der Heilerziehungspflege bzw. Heilerziehungsassistenz eröffnet den Zugang zur Pflegefachkraftausbildung bzw. zu Ausbildungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sichern. Die Förderung richtet sich insbesondere auch an jene Zielgruppen, die aufgrund ihrer familiären Situation (Alleinerziehende) und/oder ihrer Schulbildung sowie ihres Unterstützungsbedarfs aufgrund der Sprachkenntnisse bislang keinen adäquaten Eingang finden konnten.
- Die Projekte sollen genderreflektierte Konzepte der Berufswegplanung einsetzen. Den Teilnehmenden sollen die Bedeutung eines stabilen Berufswegs und einer existenzsichernden Beschäftigung im Lebensverlauf vermittelt und hierfür Wege und Optionen auch in einer langfristigen Lebensverlaufsperspektive aufgezeigt werden.
- Das Förderprogramm trägt auch dazu bei, dem Bedarf der Pflegeeinrichtungen sowie dem Bedarf der Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe an Fachkräftenachwuchs zu entsprechen.
- Hinsichtlich der Zielgruppen soll ein besonderes Augenmerk auf Menschen mit Migrations-/Fluchthintergrund und ihre spezifischen Bedarfe zur Erlangung eines Ausbildungsabschlusses gelegt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
Wie wird die Förderlinie umgesetzt?
Hier geht es zu den Informationen für Projektträger.