Berufliche (Re-)Integration von Menschen mit Gewalterfahrung oder in der Prostitution
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm „Berufliche (Re-)Integration von Menschen mit Gewalterfahrung und Prostituierten“ verfolgt folgende Ziele, um das Hauptziel einer beruflichen Orientierung und (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erfüllen:
- (Re-)Integration der Zielgruppe in Ausbildung und/oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- (Wieder-)Eingewöhnung der Zielgruppen in die Rahmenbedingungen und Anforderungen des Arbeitslebens
- Vermittlung der Zielgruppe in geeignete Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen
- Abbau bildungsunabhängiger Beschäftigungshindernisse
- Niederschwelliges Beratungsangebot zu Ausstiegsperspektiven aus der Prostitution
- Unterstützung und Maßnahmen zur Rückkehr in das Heimatland
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
Wie wird die Förderlinie umgesetzt?
Hier geht es zu den Informationen für Projektträger.