Nachhaltige Integration Langzeitarbeitsloser - assistierte Beschäftigung
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm verfolgt im Einzelnen folgende Ziele um das Hauptziel der nachhaltigen Integration von Langzeitarbeitslosen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen:
Dazu sollen Projekte gefördert werden, die die Erwerbsneigung, die Beschäftigungsfähigkeit und die Erwerbssituation der Zielgruppen nachhaltig verbessern und zur Fachkräftesicherung in Baden-Württemberg beitragen.
Folgende Ziele stehen im Mittelpunkt der Förderung:
- Die Zielgruppen sollen hinsichtlich ihrer Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung motiviert und auch durch flankierende Maßnahmen zur sozialen Integration dauerhaft für das Erwerbsleben aktiviert werden.
- Ihr nachhaltiger Einstieg ins Arbeitsleben soll durch bedarfsgerechte Hilfen zur persönlichen und sozialen Stabilisierung unterstützt werden.
- Die Hilfen und die individuelle Betreuung sollen sich auf die Vermittlung in Arbeit und insbesondere auf die kritische Phase nach der Arbeitsaufnahme konzentrieren. Sie sollen die Teilnehmenden bei der Orientierung und Perspektivenentwicklung, der Stellensuche, bei der Bewerbung und während der ersten Phase der Berufstätigkeit unterstützen.
- Hilfeleistungen sind u.a. die psychosoziale Stärkung in der neuen Erwerbssituation, oder auch organisatorisch bei der Bewältigung von Integrationsbarrieren (z.B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf).
- Die Förderung soll die Eigenverantwortung stärken und Schlüsselkompetenzen verbessern, die bei der Arbeitssuche und am Arbeitsplatz relevant sind.
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen dabei unterstützt werden, Probleme möglichst früh im Betrieb zu lösen, um einem Abbruch des Beschäftigungsverhältnisses entgegenzuwirken (keine Einarbeitung am Arbeitsplatz, sondern Konfliktintervention).
- Erhöhung digitaler Kompetenzen für eine nachhaltige Integration, insbesondere für Menschen ohne Berufsausbildung mit bevorzugter Beschäftigung im Helferbereich.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
Wie wird die Förderlinie umgesetzt?
Hier geht es zu den Informationen für Projektträger.