Nachhaltige Integration Langzeitarbeitsloser - Assistierte Qualifizierung

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm verfolgt im Einzelnen folgende Ziele um das Hauptziel der nachhaltigen Integration von Langzeitarbeitslosen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen: 

Dazu sollen Projekte gefördert werden, die die berufsbezogene Weiterbildung und Etablierung einer assistierten Qualifizierung steigern und stärken.

Folgende Ziele stehen im Mittelpunkt der Förderung: 

  • Mobilisierung der Zielgruppe zur Teilnahme an entsprechenden beruflichen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, um die Nutzung von Weiterbildungsförderung des SGB II und SGB III zu erhöhen,
  • Systematische Nutzung von berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen,
  • Stärkung der abschlussorientierten beruflichen Weiterbildung für die Zielgruppe durch individuelle Information, Beratung und Begleitung sowie zielgruppengerechte Qualifizierungskonzepte,
  • Falls zutreffend: Entwicklung der Verknüpfung von Instrumenten zur Beschäftigungsförderung mit niedrigschwelligen Konzepten zur beruflichen Weiterbildung,
  • Falls zutreffend: Weiterentwicklung der Zugänge, Expertise und Potenziale der Beschäftigungsträger im Land zur Heranführung und Begleitung sowie zur niederschwelligen Qualifizierung im Arbeitsprozess der Zielgruppe,
  • Steigerung des Stellenwertes einer beruflichen Weiterbildung im Hinblick auf die nachhaltige und bedarfsdeckende Arbeitsmarktintegration, um einem Entstehen von Langzeitarbeitslosigkeit entgegenzuwirken,
  • Erhöhung der Bekanntheit von Weiterbildungsangeboten,
  • Chancenentwicklung für eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung und Eröffnung von Perspektiven auf eine existenzsichernde bzw. nachhaltige Beschäftigung,
  • Nutzung bzw. Ausschöpfung von Potenzialen der Langzeitarbeitslosen und Beschäftigten durch die berufliche Weiterbildung für die Arbeits- und Fachkräftesicherung. 

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. 

Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.

Wie wird die Förderlinie umgesetzt?

Hier geht es zu den Informationen für (potentielle) Projektträger.

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