Teilzeitausbildung für Alleinerziehende, Mütter mit Kindern in Bedarfsgemeinschaften und Pflegende

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm verfolgt im Einzelnen folgende Ziele um das Hauptziel der Unterstützung von Teilhabe, Beschäftigung und wirtschaftlicher Eigenständigkeit mit einer beruflichen Ausbildung zu erreichen: 

Im Einzelnen verfolgen die Projekte folgende Ziele: 

  • Den Teilnehmenden soll die Möglichkeit eröffnet werden, trotz Familienpflichten durch gezielte Förderung einen Berufsabschluss zu erwerben.
  • Eine bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung soll sicherstellen, dass Familie und Beruf während der Ausbildungszeit besser vereinbart werden können.
  • Die Projekte sollen weiterhin dazu beitragen, die Geschlechtersegregation in der Berufsausbildung abzubauen. Die Teilnehmenden sollen ein möglichst breites Spektrum an beruflichen Alternativen in ihre Abwägungen einbeziehen können. Auch die Unternehmen sollen für die Potenziale einer nicht-stereotypen Besetzung von Ausbildungsplätzen sensibilisiert werden.
  • Die Projekte sollen genderreflektierte Konzepte der Berufswegplanung einsetzen. Den Teilnehmenden sollen die Bedeutung eines stabilen Berufswegs und einer existenzsichernden Beschäftigung im Lebensverlauf vermittelt und hierfür Wege und Optionen auch in langfristiger Lebensverlaufsperspektive aufgezeigt werden.
  • Hinsichtlich der Zielgruppen soll ein besonderes Augenmerk auf Personen ausländischer Herkunft und ihre spezifischen Bedarfe zur Erlangung eines Ausbildungsabschlusses gelegt werden.
  • Soweit es möglich und fachlich sinnvoll ist, sollen auch Berufe in die Orientierung einbezogen werden, die auf Umwelt- und Klimaschutzziele ausgerichtet sind.
  • Wegen der hohen Nachfrage nach Auszubildenden in bestimmten Wirtschaftsbereichen und Berufsfeldern sollen die Projekte auch einen Beitrag dazu leisten, die bestehenden Ungleichgewichte auf dem Ausbildungsstellenmarkt zu mindern, indem sie sich an Unternehmen wenden, die mit aktuellen Fachkräfteengpässen konfrontiert sind oder solche in absehbarer Zukunft erwarten.
  • Die geförderten Projekte sollen ferner dazu beitragen, die gesellschaftliche Akzeptanz der beruflichen Teilzeitausbildung zu erhöhen, deren Verankerung im Ausbildungswesen zu stärken und die Teilzeitberufsausbildung als Instrument der Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie zu etablieren.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. 

Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.

Wie wird die Förderlinie umgesetzt?

Hier geht es zu den Informationen für Projektträger.

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