Soziale Innovation in der regionalen Förderung
Was wird gefördert?
Mit der Förderung sollen auf regionaler Ebene neue Ansätze und Ideen („Soziale Innovationen“) getestet werden, welche auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, abzielen.
Mit der Förderlinie Soziale Innovation ist eine Ausweitung der innerhalb der regionalen Förderung angesprochenen und von Benachteiligung betroffenen Zielgruppen vorgesehen:
a) Menschen, die von Armut und/oder Ausgrenzung bedroht sind
b) benachteiligte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5, Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher sowie marginalisierte junge Menschen.
Grundsätzlich ist eine Anzahl von mindestens 10 Teilnehmenden pro Projekt vorgesehen. Begründete Ausnahmen sind möglich und in der Projektbeschreibung darzustellen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften.
Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
Wie wird die Förderlinie umgesetzt?
Hier geht es zu den Informationen für Projektträger.