Soziale Innovation in der regionalen Förderung

Was wird gefördert?

Mit der Förderung sollen auf regionaler Ebene neue Ansätze und Ideen - „Soziale Innovationen“ - getestet werden, welche auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, abzielen.

Mit der Förderlinie Soziale Innovation ist eine Ausweitung der innerhalb der regionalen Förderung angesprochenen und von Benachteiligung betroffenen Zielgruppen vorgesehen: 

a) Menschen, die von Armut und/oder Ausgrenzung bedroht sind 

b) benachteiligte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5, Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher sowie marginalisierte junge Menschen.

Grundsätzlich ist eine Anzahl von mindestens 10 Teilnehmenden pro Projekt vorgesehen. Begründete Ausnahmen sind möglich und in der Projektbeschreibung darzustellen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. 

Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.

Wie wird die Förderlinie umgesetzt?

Die erste Ausschreibung mit einer Förderung für das Jahr 2025 ist bereits abgeschlossen.

Im Mai 2026 wird es eine neue Ausschreibung geben für eine potentielle 2-jährige Förderung (2027 und 2028).
Hier finden Sie dann die entsprechenden Informationen zum Aufruf.

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