Akademische Weiterbildung Data Literacy/Data Analytics und Mobile Life Long Library (MWK)
Was wird gefördert?
Förderschwerpunkt (1) „Data Literacy/Data Analytics”: Datenfachkompetenz
- Einrichtung flexibler akademischer Weiterbildungsangebote und Umschulungsmaßnahmen unter Berücksichtigung digitaler Kompetenzen;
- nachhaltige Beschäftigung und Fachkräftesicherung, Erschließung von verfügbaren Erwerbspotenzialen, Unterstützung der Weiterbildungsbeteiligung insbesondere bei Erwerbstätigen in KMU;
- Erhöhung der digitalen Kompetenzen der Beschäftigten bzw. Befähigung, digital vorliegende Daten, die zum Unternehmenserfolg beitragen können, zu identifizieren und zu nutzen.
Förderschwerpunkt (2) „Mobile Life Long Library“: Datenschlüsselkompetenz
Neben den unter (1) bereits genannten Zielen werden darüber hinaus folgende Ziele verfolgt:
- Ergänzung der Fachexpertise von Beschäftigten mit Kompetenzen in den Bereichen Information, Media und Data Literacy;
- Vermittlung von transdisziplinären Zusammenhängen und Kenntnissen, insbesondere in den Bereichen Datenethik und Urheberrecht.
Arbeitnehmende, insbesondere KMU-Beschäftigte, sollen daher durch Weiterbildungsangebote befähigt werden:
- die Möglichkeiten wissenschaftlicher, digitaler Bibliotheken und Open-AccessAngebote zu nutzen (Innovation durch Zugang zu Wissen);
- den Beitrag digital vorliegender Daten, die zum Unternehmenserfolg beitragen können, zu identifizieren und zu nutzen;
- zu beurteilen, wie beispielsweise die Steuerung von Produktionsprozessen oder die Qualität von Absatzprognosen durch Analyse von Bestandsdaten verbessert werden kann.
Auf diese Weise sollen Beschäftigte und Unternehmen befähigt werden, den Prozess der Digitalisierung der Arbeitswelt aktiv zu nutzen und mitzugestalten.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind – einzeln oder in Kooperation – staatliche Hochschulen sowie wissenschaftliche Bibliotheken und die Landesbibliotheken (vgl. § 28 Abs. 4 S. 2 f. LHG) in Baden-Württemberg.
Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind nicht-staatliche Hochschulen und Bibliotheken sowie natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen. Sie können aber als assoziierte Partner in das Gesamtvorhaben eingebunden werden. Ihr Beitrag ist in der Projektbeschreibung darzulegen, wenngleich sie nicht zuwendungsberechtigt sind.
Wie wird die Förderlinie umgesetzt?
Hier geht es zu den Informationen für Projektträger.