Margarete von Wrangell-Juniorprofessorinnen-Programm (MWK)
Was wird gefördert?
- Junior- und Tenure-Track-Professorinnen erhalten die Möglichkeit, ihr Forschungsfeld zu profilieren und gleichzeitig junge Postdoktorandinnen für drei Jahre zu beschäftigen.
- Diese junge Wissenschaftlerin erhält über das Programm drei Jahre lang eine verlässliche Vollzeit-Beschäftigung (EG 13/EG 14 TV-L), um sich wiederum selbst für eine Post-Doc-Position wie Juniorprofessorin, Tenure-Track-Professorin oder Nachwuchsgruppenleiterin zu qualifizieren.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Antragsberechtigt sind alle Juniorprofessorinnen und Tenure-Track-Professorinnen nach § 51b LHG (W1 auf W3) an den staatlichen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen sowie der Kunst- und Musikhochschulen Baden-Württembergs aller Fachrichtungen, die sich in den ersten 18 Monaten nach Antritt ihrer Junior- bzw. Tenure-Track-Professur befinden (maßgeblich ist der Posteingang im MWK)
Wie wird die Förderlinie umgesetzt?
Hier geht es zu den konkreten Informationen für (potentielle) Antragstellende.