Margarete von Wrangell-Juniorprofessorinnen-Programm (MWK)

Was wird gefördert?

  • Junior- und Tenure-Track-Professorinnen erhalten die Möglichkeit, ihr Forschungsfeld zu profilieren und gleichzeitig junge Postdoktorandinnen für drei Jahre zu beschäftigen.
  • Diese junge Wissenschaftlerin erhält über das Programm drei Jahre lang eine verlässliche Vollzeit-Beschäftigung (EG 13/EG 14 TV-L), um sich wiederum selbst für eine Post-Doc-Position wie Juniorprofessorin, Tenure-Track-Professorin oder Nachwuchsgruppenleiterin zu qualifizieren.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt sind alle Juniorprofessorinnen und Tenure-Track-Professorinnen nach § 51b LHG (W1 auf W3) an den staatlichen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen sowie der Kunst- und Musikhochschulen Baden-Württembergs aller Fachrichtungen, die sich in den ersten 18 Monaten nach Antritt ihrer Junior- bzw. Tenure-Track-Professur befinden (maßgeblich ist der Posteingang im MWK)

Wie wird die Förderlinie umgesetzt?

Hier geht es zu den konkreten Informationen für (potentielle) Antragstellende.

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