Wissenschaftliche Weiterbildung 2028: Fachkräfte in Zukunftsthemen qualifizieren und neue Bedarfe identifizieren (MWK)
Antragsstellung bis 15.11.2024 möglich
Was wird gefördert?
- Über den ESF Plus werden sogenannte Weiterbildungs-Botschafterinnen und -Botschafter an Hochschulen gefördert.
- Diese haben - in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Hochschule - die Aufgabe, neue Weiterbildungsangebote zu konzipieren und umzusetzen, sich mit örtlichen Organisationen/Unternehmen zu vernetzen und neue Weiterbildungsbedarfe zu identifizieren.
- Zielgruppen der Förderung sind insbesondere Erwerbstätige.
Die Weiterbildungsangebote verfolgen das Ziel der Nach- und Weiterqualifizierung. Zugang zu den Angeboten (Kontaktstudien- bzw. Zertifikatsprogramme) erhalten Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums oder erfahrene Fach- und Führungskräfte durch Nachweis der erforderlichen Eignung im Beruf (siehe § 59 Abs. 3 LHG).
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Verbundprojekte mit weiteren staatlichen Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg sind möglich.
Wie wird die Förderlinie umgesetzt?
Hier geht es zu den Informationen für Projektträger.