Digitalisierung/Medienbildung in der frühkindlichen Bildung – Weiterbildungsangebote (MWK)

Antragsfrist bis 14.11.2025 

Was wird gefördert?

  • Verbesserung der Qualität, Wirksamkeit und Arbeitsmarktrelevanz der beruflichen Bildung von Fachkräften für frühkindliche Bildung und der Förderung von lebenslangem Lernen durch flexible Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Weiterbildung
  • Vermittlung digitalbezogener Kompetenzen im Rahmen der frühkindlichen Bildung
  • Einrichtung flexibler wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote und -maßnahmen (z.B. Micro-Degrees, Micro-Credentials) zum Erwerb didaktisch-methodischer Kompetenzen zur Medienbildung in der frühkindlichen Bildung und zur Vermittlung von Digital Literacy/Digital Competences
  • Nachhaltiger Ausbau und Sicherung relevanter Kompetenzen der Fachkräfte für den frühkindlichen Bildungsbereich;
  • Zusatzqualifizierung und wissenschaftliche Weiterbildung von Fachkräften für frühkindliche Bildung

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind Pädagogische Hochschulen und Hochschulverbünde, bei denen eine Pädagogische Hochschule federführend (Antragstellerin) ist. Die Hochschulen neben der Antragstellerin können staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen sein. Auch die Beteiligung mehrerer Pädagogischer Hochschulen an einem Verbund ist möglich, solange der Antrag von einer der beteiligten Pädagogischen Hochschulen federführend gestellt wird. Es kann maximal ein Antrag pro Hochschule bzw. pro Hochschulverbund gestellt werden. 

Wie wird die Förderlinie umgesetzt?

Hier geht es zu den Informationen für Projektträger.

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars ELAN (Link zum ELAN). Bei erstmaliger Nutzung von ELAN ist eine Registrierung erforderlich.
    Der Antrag muss von der Hochschulleitung unterzeichnet werden. Bei Verbundanträgen muss die federführende Hochschulleitung unterzeichnen.

     

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