Wissenschaftliche Weiterbildung 2028: Fachkräfte in Zukunftsthemen qualifizieren und neue Bedarfe identifizieren (MWK)

Antragsstellung bis 15.11.2024 möglich

Was wird gefördert?

  • Über den ESF Plus werden  sogenannte Weiterbildungs-Botschafterinnen und -Botschafter  an Hochschulen gefördert.
  • Diese haben - in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Hochschule - die Aufgabe, neue Weiterbildungsangebote zu konzipieren und umzusetzen, sich mit örtlichen Organisationen/Unternehmen zu vernetzen und neue Weiterbildungsbedarfe zu identifizieren.
  • Zielgruppen der Förderung sind insbesondere Erwerbstätige.
    Die Weiterbildungsangebote verfolgen das Ziel der Nach- und Weiterqualifizierung. Zugang zu den Angeboten (Kontaktstudien- bzw. Zertifikatsprogramme) erhalten Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums oder erfahrene Fach- und Führungskräfte durch Nachweis der erforderlichen Eignung im Beruf (siehe § 59 Abs. 3 LHG).

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg.
    Verbundprojekte mit weiteren staatlichen Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg sind möglich.

     

Wie wird die Förderlinie umgesetzt?

Hier geht es zu den Informationen für Projektträger.

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