Wissenschaftliche Weiterbildung 2028: Fachkräfte in Zukunftsthemen qualifizieren und neue Bedarfe identifizieren (MWK)

  • Antragsfrist bis 15.11.2024 - keine Antragstellung mehr möglich!
  • Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter „Unterlagen & Formulare

Was wird gefördert?

  • sogenannte Weiterbildungs-Botschafterinnen und -Botschafter an Hochschulen
  • Diese haben - in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Hochschule - die Aufgabe, neue Weiterbildungsangebote zu konzipieren und umzusetzen, sich mit örtlichen Organisationen/Unternehmen zu vernetzen und neue Weiterbildungsbedarfe zu identifizieren.

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

  • Zielgruppen der Förderung sind insbesondere Erwerbstätige.
  • Die Weiterbildungsangebote verfolgen das Ziel der Nach- und Weiterqualifizierung. Zugang zu den Angeboten (Kontaktstudien- bzw. Zertifikatsprogramme) erhalten Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums oder erfahrene Fach- und Führungskräfte durch Nachweis der erforderlichen Eignung im Beruf (siehe § 59 Abs. 3 LHG).

Wer ist antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg.
    Verbundprojekte mit weiteren staatlichen Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg sind möglich.

     

Welche Konditionen bietet die Förderlinie?

  • Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
  • Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
  • Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt 40 % aus Mitteln des ESF-Plus.
  • Projektlaufzeit: 1. März 2025 bis 30. Juni 2028

Unterlagen und Formulare

Projektumsetzung

Wichtige Termine
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Umsetzung die Termine im Blick.
Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Folgende Punkte beachten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihrer ESF-Plus-Maßnahme.
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
So fordern Sie Mittel an.
Rundschreiben für die Träger
Informationen zur Umsetzung der ESF-Plus-Maßnahmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus
Nützliche Informationen zur Umsetzung der Querschnittsziele in ESF-Plus-Maßnahmen bietet Ihnen die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus (FAQT). Sie wird vom Bundesprogramm des ESF Plus beauftragt.

Haben Sie Fragen?

Kommen Sie gerne auf uns zu unter 
esf@sm.bwl.de

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