Wissenschaftliche Weiterbildung 2028: Fachkräfte in Zukunftsthemen qualifizieren und neue Bedarfe identifizieren (MWK)
- Antragsfrist bis 15.11.2024 - keine Antragstellung mehr möglich!
- Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter „Unterlagen & Formulare”
Was wird gefördert?
- sogenannte Weiterbildungs-Botschafterinnen und -Botschafter an Hochschulen
- Diese haben - in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Hochschule - die Aufgabe, neue Weiterbildungsangebote zu konzipieren und umzusetzen, sich mit örtlichen Organisationen/Unternehmen zu vernetzen und neue Weiterbildungsbedarfe zu identifizieren.
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- Zielgruppen der Förderung sind insbesondere Erwerbstätige.
- Die Weiterbildungsangebote verfolgen das Ziel der Nach- und Weiterqualifizierung. Zugang zu den Angeboten (Kontaktstudien- bzw. Zertifikatsprogramme) erhalten Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums oder erfahrene Fach- und Führungskräfte durch Nachweis der erforderlichen Eignung im Beruf (siehe § 59 Abs. 3 LHG).
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Verbundprojekte mit weiteren staatlichen Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg sind möglich.
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
- Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt 40 % aus Mitteln des ESF-Plus.
- Projektlaufzeit: 1. März 2025 bis 30. Juni 2028
Unterlagen und Formulare
Projektumsetzung
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