Digitalisierung/Medienbildung in der frühkindlichen Bildung – Weiterbildungsangebote (MWK)
- Antragsfrist bis 16.11.2025
- Alle wichtigen Unterlagen zur Umsetzung finden Sie unter „Unterlagen & Formulare”
Was wird gefördert?
- Verbesserung der Qualität, Wirksamkeit und Arbeitsmarktrelevanz der beruflichen Bildung von Fachkräften für frühkindliche Bildung und der Förderung von lebenslangem Lernen durch flexible Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Weiterbildung
- Vermittlung digitalbezogener Kompetenzen im Rahmen der frühkindlichen Bildung
- Einrichtung flexibler wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote und -maßnahmen (z.B. Micro-Degrees, Micro-Credentials) zum Erwerb didaktisch-methodischer Kompetenzen zur Medienbildung in der frühkindlichen Bildung und zur Vermittlung von Digital Literacy/Digital Competences
- Nachhaltiger Ausbau und Sicherung relevanter Kompetenzen der Fachkräfte für den frühkindlichen Bildungsbereich;
- Zusatzqualifizierung und wissenschaftliche Weiterbildung von Fachkräften für frühkindliche Bildung
Wer wird gefördert (Zielgruppe)?
- vorrangig Beschäftigte im Bereich der frühkindlichen Bildung in Baden-Württemberg
- Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen von der Expertise und den Weiterbildungsangeboten der Pädagogischen Hochschulen profitieren und die Chance zur Weiterqualifizierung, d.h. zur beruflichen und persönlichen Weiterbildung und zu lebenslangem Lernen, ergreifen können.
Wer ist antragsberechtigt?
- Antragsberechtigt sind Pädagogische Hochschulen und Hochschulverbünde, bei denen eine Pädagogische Hochschule federführend (Antragstellerin) ist. Die Hochschulen neben der Antragstellerin können staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen sein. Auch die Beteiligung mehrerer Pädagogischer Hochschulen an einem Verbund ist möglich, solange der Antrag von einer der beteiligten Pädagogischen Hochschulen federführend gestellt wird. Es kann maximal ein Antrag pro Hochschule bzw. pro Hochschulverbund gestellt werden.
Welche Konditionen bietet die Förderlinie?
- Förderfähig sind nur direkte Personalausgaben (Details siehe Projektaufruf)
- Auf die Summe der förderfähigen direkten Personalausgaben wird ein Aufschlag von 23 % zur Deckung der internen Kosten des Projekts gewährt (Restkostenpauschale).
- Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Der Zuschuss beträgt 40 % aus Mitteln des ESF-Plus.
- es stehen rund 1,2 Mio. Euro ESF-Plus-Mittel zur Verfügung
- Projektlaufzeit: 1. März 2026 bis 31. Dezember 2028 (Mindestlaufzeit 24 Monate)
Unterlagen und Formulare
Projektantrag
Antragsformular für MWK DigiMedBildg
Anlage Projektbeschreibung
Anlage zum Projektantrag MWK DigiMedBildg
Formulare & Merkblatt zur Antragstellung
Bürgergeld-Pauschale, Kofinanzierungsbestätigung
Projektumsetzung
Wichtige Termine
Mit dieser Übersicht behalten Sie bei der Umsetzung die Termine im Blick.
Teilnahmedaten erheben
Fragebogen für Teilnehmende, Upload-Tabelle, Kontaktdatentabelle
Publizität
Folgende Punkte beachten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihrer ESF-Plus-Maßnahme.
Logos
Mit diesen Logos machen Sie die EU-Förderung sichtbar.
Maßnahmenplakat
Während der Durchführung Ihrer Maßnahme hängen Sie ein Maßnahmenplakat aus. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Verwendungsnachweis
So fordern Sie Mittel an.
Rundschreiben für die Träger
Informationen zur Umsetzung der ESF-Plus-Maßnahmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Finden Sie hier die Nebenbestimmungen für Zuwendungen, die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben, Angaben zur Aufbewahrungsfrist und weitere Dokumente.
Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus
Nützliche Informationen zur Umsetzung der Querschnittsziele in ESF-Plus-Maßnahmen bietet Ihnen die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus (FAQT). Sie wird vom Bundesprogramm des ESF Plus beauftragt.
Haben Sie Fragen?
Kommen Sie gerne auf uns zu unter
esf@sm.bwl.de

